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POL-PDWIL: Brandursache heiße Asche Die Kriminalpolizei Wittlich informiert:

POL-PDWIL: Brandursache heiße Asche
Die Kriminalpolizei Wittlich informiert:
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Wittlich (ots)

Wenn der Winter naht und die Außentemperaturen in den kommenden Tagen in Richtung Gefrierpunkt sinken, werden viele Kaminofenbesitzer ihren Ofen nutzen, um durch flackernde Flammen und rote Glut eine wohlige Atmosphäre in ihrem Zuhause zu schaffen und zudem Heizkosten einzusparen.

Die Kriminalpolizei rät beim Betrieb von Feuerstätten aus Brandschutzgründen Folgendes zu beachten: Die Feuerstätte muss vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen sein, dies gilt im Einzelfall auch bei nachträglichen baulichen Veränderungen oder wenn eine Fehlfunktion festgestellt wird. Die Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes Rheinland-Pfalz regelt verschiedene Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Feuerstätte, wie z.B. einen gewissen Abstand der Feuerstätte zur Wand oder Feuerschutz des Fußbodens. Kaminofenbesitzern wird daher empfohlen, sich vor dem Befeuern des Ofens bei dem zuständigen Schornsteinfeger zu informieren oder selbst einen Blick in die FeuVO zu werfen, um im Sinne des Brandschutzes in den eigenen vier Wänden Schwachstellen und Gefahren frühzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang weisen die Brandermittler der Kriminalpolizei auf den richtigen Umgang mit den anfallenden Brandrückständen wie Asche und nicht vollständig verbrannten Holzresten bzw. Kohle im Besonderen hin. Zur Entsorgung der Asche empfiehlt es sich dringend einen feuerfesten Eimer aus Blech mit Blechdeckel zu verwenden. Den Eimer mit der Asche sollte man verschlossen im Außenbereich mit entsprechender Entfernung zu brennbaren Gegenständen und Gebäudeteilen erkalten lassen. Asche aus dem Ofen kann im inneren Kern noch mehrere Tage heiße bzw. glühende Rückstände aufweisen, wodurch auch noch bis zu einer Woche nach der Entsorgung Brände entstehen können, insbesondere wenn die Asche zu früh, d.h. nicht vollständig erkaltet, im Hausmüll (graue Tonne) entsorgt werden. Die Asche aus dem Ofen in keinem Fall in eine Kunststofftüte (Mülltüte) oder sonstige Behältnisse aus Kunststoff (Mülltonne) füllen. Immer wieder kommt es zu Wohnhausbränden durch nicht fachgerecht entsorgte Asche im Hausmüll, welche durch einen in unmittelbarer Nähe zum Haus liegenden Standort der Mülltonne begünstigt werden. So wurden auch in den vergangenen Wintermonaten 2017 / 2018 mehrere Brände durch die Kriminalpolizei bearbeitet, bei denen als Brandursache die nicht fachgerechte Entsorgung von Asche im Hausmüll bzw. die Zwischenlagerung in brennbaren Gefäßen (Kunststoffeimer) als Brandursache am Brandort ermittelt werden konnte. Dem kann durch einen bewussten und fachgerechten Umgang mit der Asche vorgebeugt werden. Alternativ zum Hausmüll kann die erkaltete Asche auf einem evtl. vorhandenen (freistehenden) Komposthaufen oder im Garten entsorgt werden.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Kriminalinspektion Wittlich
Kommissariat 6 - Kriminaltechnik
Schloßstraße 11, 54516 Wittlich
Telefon: 06571-95000

Ansprechpartner:
Volker Groh / Michael Schöler
kiwittlich@polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Wittlich, übermittelt durch news aktuell

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