Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Einsatz gegen Sanktionsverstöße/ Staatsanwaltschaft und Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermitteln wegen unerlaubten Ausfuhren nach Russland in Millionenhöhe
Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main durchsuchten am vergangenen Freitag, 27.03.2026, insgesamt 14 Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Main-Gebiet. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen stellten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder umfangreiche Geschäftsunterlagen sowie elektronische Speichermedien sicher und vollstreckten zwei Vermögensarreste in Höhe von rund 987.000, - Euro und rund 148.000, - Euro gegen zwei Firmen.
Die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführten Ermittlungen richten sich gegen die verantwortlich Handelnden dreier Firmen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass zwei der Firmen diverse Maschinenteile und chemische Stoffe gewerbsmäßig entgegen eines bestehenden Verbots nach Russland ausgeführt haben. Hierzu nutzten sie mutmaßlich ein Transportunternehmen sowie weitere ausländische Logistikdienstleister, um sanktionierte Waren aus dem Rhein-Main-Gebiet mittels sogenannter Umgehungsausfuhren über Anrainerstaaten unerlaubt in die Russische Föderation zu verkaufen bzw. auszuführen.
Die drei Firmen rückten in den Fokus der Staatsanwaltschaft und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, nachdem im Rahmen einer Außenwirtschaftsprüfung durch den Zoll bei einer Firma Ausfuhren an russische Kunden festgestellt wurden.
Die Einsatzmaßnahmen wurden durch Spezialkräfte des Zolls - hier durch die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) - sowie durch die Observationseinheit (OEZ) des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main ermittlungstaktisch und zwecks Beweissicherung unterstützt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Gemäß der EU Verordnung VO (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, Güter unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Die Vollstreckung eines Vermögensarrests hat zum Ziel, Beschuldigten den Zugriff auf mutmaßlich durch inkriminierte Handlungen erwirtschaftete Vermögenswerte zu entziehen und diese Vermögenswerte zu sichern.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Carina Orth - Pressesprecherin
Telefon: 069 50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
StA Dominik Mies - Pressesprecher
Telefon: 069/1367-8450
Email: Pressestelle@StA-Frankfurt.Justiz.Hessen.de
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