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Bundespolizeiinspektion Stuttgart

BPOLI S: Personenunfall am Haltepunkt Neckarpark

Stuttgart (ots)

Zu einem Personenunfall zwischen dem Bahnhof Bad Cannstatt und dem Haltepunkt Neckarpark ist es am Freitagabend (26.04.2019) gegen 22.30 Uhr gekommen. Trotz eingeleiteter Schnellbremsung erfasste hierbei eine Regionalbahn mit Fahrtrichtung Tübingen einen 19-Jährigen etwa 100 Meter vor dem Haltepunkt Neckarpark. Nach jetzigem Stand muss davon ausgegangen werden, dass der stark alkoholisierte Jugendliche nach dem Besuch des Stuttgarter Frühlingsfestes unberechtigt entlang der Gleise lief. Um den Verletzten bergen und den Unfallort ausleuchten zu können, musste die Feuerwehr eine Drehleiter in den Einsatz bringen. Durch den Vorfall erlitt der 19-Jährige eine offene Ellenbogenfraktur sowie Abschürfungen im Gesicht und wurde anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. Bei der Schnellbremsung des Zuges verletzte sich keiner der etwa 130 Reisenden im Zug. Sie konnten gegen 23.30 Uhr mit einem Anschlusszug am Haltepunkt Neckarpark ihre Reise nach Tübingen fortsetzen. Aufgrund der umfangreichen Rettungsmaßnahmen waren die S-Bahngleise zwischen Stuttgart und Plochingen in der Zeit von 22.36 Uhr - 23.46 Uhr und die angrenzenden Ferngleise zwischen Bad Cannstatt und Untertürkheim von 22.51 Uhr - 23.17 Uhr polizeilich gesperrt. Hierdurch kam es zu bahnbetrieblichen Beeinträchtigungen, insbesondere im Rahmen der Rückreisephase vom Stuttgarter Frühlingsfest, sodass die Bahnsteige am Bahnhof Bad Cannstatt kurzzeitig voll ausgelastet waren.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Gefahren bei Aufenthalten im Gleisbereich hin. Insbesondere während des Stuttgarter Frühlingsfestes versuchen Reisende oftmals unberechtigt die Gleise zu überschreiten, um beispielsweise noch ihren Zug zu erreichen. Die Gefahr von herannahenden Zügen wird hierbei oftmals unterschätzt. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Zug, der sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern gerade einmal 2,2 Sekunden. Züge können Hindernissen nicht ausweichen und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der Bremsweg mehrere hundert Meter. Ein elektrisch betriebener Zug, selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. Vielen Personen ist außerdem nicht bewusst, dass auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr (z.B. Sonder- oder Güterzüge) stattfindet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Telefon: 0711 / 87035 - 0
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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