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BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei, der Landespolizei BW und des Zolls: Kontrollen am Stuttgarter Hauptbahnhof

BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei, der Landespolizei BW und des Zolls: Kontrollen am Stuttgarter Hauptbahnhof
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Stuttgart (ots)

Im Rahmen der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO) fanden heute gemeinsame Kontrollen der Bundespolizei, der Landespolizei sowie des Zolls am Stuttgarter Hauptbahnhof statt. Während der Aktion, die von heute Morgen bis in die frühen Nachmittagsstunden andauerte, standen folgende Schwerpunkte im Fokus: -Bundespolizei: Personenüberprüfungen im Bereich der unerlaubten Einreise und der Schleuserkriminalität -Landespolizei: Kontrollen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls: Einhaltung der Bestimmungen zum flächendeckenden Mindestlohn in den Betrieben im und um den Bahnhof.

Als zusätzlicher Partner nahm das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart mit Gaststättenkontrollen an der Maßnahme teil.

Durch die FKS wurden heute insgesamt 199 Personen überprüft und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei einer Reinigungskraft ergab sich der Verdacht auf eine scheinselbständige Beschäftigung. In zwei weiteren Fällen haben sich konkrete Hinweise ergeben, dass der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde nicht gezahlt wurde. Bei weiteren Betrieben werden Geschäftsunterlagenprüfungen in den kommenden Wochen zeigen, ob hier die Arbeitnehmer tatsächlich den flächendeckenden Mindestlohn erhielten. Weiterhin registrierten die Beamten einen Fall von Betrug (Aufnahme einer Beschäftigung, ohne dies dem Soziallleistungsträger anzuzeigen) und einen Fall von Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Von Seiten des Gewerbeamts der Stadt Stuttgart wurden insgesamt zwölf ordnungsrechtliche Verstöße im Bereich der Gaststätten auf dem Bahnhofsgelände moniert. "Neben dem Aufdecken konkreter Straftaten und Zuwiderhandlungen ist es das erklärte Ziel der SIKO, die Einsatzfähigkeit der unterschiedlichen Sicherheitsbehörden bei Kontrollen aufzuzeigen und durch die gemeinsamen Maßnahmen vor Ort Präsenz an den verschiedenen Einsatzorten zu zeigen", erklärt der Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, das Einsatzkonzept der Kooperation.

Hintergrundinformationen: Die Sicherheitskooperation Polizei Baden-Württemberg, Bundespolizei und Zollverwaltung (SIKO BW): Die Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SIKO BW) wurde am 1. September 2002 zunächst zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vereinbart. Das Bundesministerium der Finanzen trat der Vereinbarung am 1. Juni 2003 bei. Schwerpunkte der Kooperation sind die Bekämpfung der Eigentums- und Rauschgiftkriminalität, des Schmuggels, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes sowie der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit bei Fußballspielen oder personalintensiven Einsätzen an gemeinsamen Fahndungs- und Kontrolltagen. Weitere wichtige Aspekte sind gemeinsame Präventionsmaßnahmen und die gegenseitige Unterstützung bei der Ausbildung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Zollamtmann Thomas Seemann
- Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit -
Hausanschrift: Hackstraße 85, 70190 Stuttgart
Postanschrift: 13 10 61, 70068 Stuttgart
Telefon: 0711 922-2324 (Zentrale: - 0)
Telefax: 0711 922-2209
Mobil: 0162 2592617
E-Mail: presse-zoll@hzas.bfinv.de


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