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Polizeipräsidium Stuttgart

POL-S: Polizei überwacht Demonstrationsverbot in der Landeshauptstadt

Stuttgart-Mitte (ots)

Nachdem die Landeshauptstadt Stuttgart zwei für Samstag (02.10.2021) geplante Querdenker-Demonstrationen in der Innenstadt mittels einer Allgemeinverfügung verboten hatte, haben Einsatzkräfte der Landespolizei die Einhaltung der Verbote intensiv überwacht. Das Polizeipräsidium Stuttgart war mit Beamtinnen und Beamten der Einsatzhundertschaft und der Kriminalpolizei sowie mehreren Kommunikationsteams im Einsatz. Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützten die Kontrollmaßnahmen zusätzlich. Gegen 13.30 Uhr registrierte die Polizei innerhalb des Cityrings und insbesondere am Schlossplatz mehrere Personengruppen, die als mögliche Versammlungsteilnehmende einzustufen waren. Während der anschließenden Kontrollmaßnahmen formierte sich am Schlossplatz plötzlich ein Aufzug, der Parolen skandierend in Richtung Königstraße zog. In Abstimmung mit der Versammlungsbehörde wurden die Personen durch die Einsatzkräfte angesprochen und die Versammlung aufgelöst. In der Folge schlossen sich trotzdem weitere Menschen, die der Querdenker-Bewegung zugerechnet werden konnten, einzeln oder in Kleingruppen, dem losen Aufzug an. Es waren auch mehrere Trommler und Personen mit Trillerpfeifen feststellbar. Die Teilnehmerzahl wuchs zwischenzeitlich auf rund 150 Personen an, die sich nicht an die coronabedingten Hygienemaßnahmen hielten. Nachdem die Personen von den Einsatzkräften mittels Lautsprecherdurchsagen mehrfach angesprochen und aufgefordert wurden, sich zu entfernen und sie sich starken Einsatzkräften gegenübersahen, verließen sie nach und nach die Örtlichkeit. Insgesamt kontrollierten die Beamten rund 50 Personen und erteilten 26 Platzverweise. Ein Versammlungsteilnehmer wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ein weiterer wegen Beleidigung angezeigt. Zudem wurden insgesamt mehrere typische Versammlungsmittel, darunter Plakate, Trommeln und eine Lautsprecherbox beschlagnahmt.

Die für Samstagabend geplante und ebenfalls verbotene Versammlung, ein sogenannter Fackelmarsch, hat nicht stattgefunden. Anlässlich der Überwachungsmaßnahmen kontrollierten Polizeibeamte gegen 21.30 Uhr am Rotebühlplatz sieben Personen und beschlagnahmten unter anderem mehrere mitgeführte Fackeln. Von den Personen wurde die Identität festgestellt, anschließend erhielten sie einen Platzverweis. Durch intensive Kontrollmaßnahmen, auch außerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung, konnte eine mögliche alternative Ansammlung der Szene verhindert werden.

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