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Polizeipräsidium Aalen

POL-AA: Alkohol-Testkäufe im Rems-Murr-Kreis

Rems-Murr-Kreis (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen und des Rems-Murr-Kreises:

Gemeinsame Aktion der Polizei und der Kommunalen Suchtbeauftragten am 9. Mai 2018

Immer wieder gelingt es Jugendlichen, Alkohol und Tabakwaren einzukaufen, obwohl das Jugendschutzgesetz hier klare Regeln vorgibt: Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige nicht ab¬gegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Wein, Bier und Sekt nicht an Kinder und Jugend¬liche unter 16 Jahren. Um den Einzelhandel diesbezüglich zu sensibilisieren, haben das Polizeipräsidium Aalen und die Kommunale Suchtbeauftragte des Rems-Murr-Kreises am 9. Mai 2018 Testkäufe in Winnen¬den, Schwaikheim, Leutenbach und Berglen durchgeführt. In Begleitung von jeweils zwei Polizei-beamten in zivil versuchten drei 17-jährige Jugendliche, alkoholische Getränke und Tabakwaren in Tankstellen, Kiosken, Supermärkten und Getränkehandlungen zu erwerben. Die Testkäufer sind Auszubildende der Kommunen und wurden im Vorfeld von Sonja Hildenbrand, Kommunale Suchtbeauftragte, die beim Kreisjugendamt angesiedelt ist, geschult.

Ziel der Aktion war es, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz aufzudecken und das Ver-kaufspersonal für die Notwendigkeit der konsequenten Einhaltung der rechtlichen Bestimmun¬gen zu sensibilisieren und zu motivieren.

Insgesamt wurden 30 Verkaufsstellen überprüft. In 12 Geschäften wurden die Testkäufer korrekterweise abgewiesen, nachdem nach Alter und/oder Ausweis gefragt wurde. Bedauerlicherweise kam es in 18 Verkaufsstellen zu 27 Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, die Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur Folge haben. Es wurden elfmal branntweinhaltige Getränke, dreimal Tabakwaren und viermal sowohl Alkohol als auch Tabak an die jugendlichen Testkäufer/innen verkauft. In neun Geschäften gab es keinen Aushang, der auf das Verkaufsverbot hinweist.

Diese Ergebnisse sind aus Sicht der Experten nicht zufriedenstellend. Die Verkäufer fragten die Jugendlichen teilweise nicht nach ihrem Alter oder verlangten den Ausweis erst gar nicht - oder aber sie verrechneten sich bei der Kontrolle des Personalausweises. Häufig führen Zeitdruck und mangelndes Wissen bezüglich der gesetzlichen Vorgaben zu Verstößen. Um jedoch Kinder und Jugendliche vor den Folgen des riskanten Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen, ist es unabdingbar, Erwachsene in die Verantwortung zu nehmen.

Um weiterhin auf das Thema aufmerksam zu machen und es in den Köpfen lebendig zu halten, streben Polizei und Kreisjugendamt an, die Testkäufe auch zukünftig regelmäßig durchzuführen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361 580-105
E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen, übermittelt durch news aktuell

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