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Neue OZ: Kommentar zu Arbeit
Arbeitnehmerdatenschutz

Osnabrück (ots)

Endlich. Ein Vierteljahrhundert, nachdem Datenschützer erstmals einen gesetzlichen Schutz vor ausufernder Kontrolle am Arbeitsplatz gefordert haben, hat die Bundesregierung ein Regelwerk vorgelegt. Was lange währt, wird endlich gut?

Der Entwurf von Innenminister Thomas de Maizière hat Lob verdient. Er schiebt etwa massenhaften E-Mail-Kontrollen in Unternehmen einen Riegel vor, schützt Beschäftigte absolut vor heimlicher Videospionage und zügelt allzu große Neugier der Arbeitgeber im Hinblick auf Gesundheit und Privatleben von Mitarbeitern. Damit geht de Maizière über das hinaus, was die Gerichte bisher in ungezählten Einzelfällen an Arbeitnehmerrechten herausgearbeitet haben.

Zugleich wahrt der Minister aber die Interessen der Arbeitgeber. Sie dürfen ihre Belegschaft auch weiterhin kontrollieren, um Korruption oder Diebstahl aufzudecken und vorzubeugen. Nur eben in klar umrissenen Grenzen: Es muss um schwerwiegende Verstöße gehen, auf die es konkrete Hinweise gibt. Künftig ist es also tabu, die Daten der Belegschaft wie im Fall der Bahn auf Verdacht zu durchkämmen oder wie im Fall Lidl Mitarbeiter auf Schritt und Tritt bei der Arbeit zu bespitzeln.

Dass de Maizières Entwurf nun von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften kritisiert wird, spricht nicht gegen ihn. Im Gegenteil - wenn beide Seiten lautstark protestieren, hat er offenbar einen guten Mittelweg gefunden.

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