Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur Rückkehr von IS-Kämpfern
Stuttgart (ots) - Über die humanitäre Berechtigung der von der Bundesregierung koordinierten Rückholaktion einer 31-jährigen Deutschen, die mit ihren drei Kindern einem Dschihadisten zum IS gefolgt war, ist nicht zu streiten. Aber der Rechtsstaat erweist seine Würde darin, dass er ohne Ansehung der Person Rechtsgrundsätze gleich anwendet. Es ist in Ordnung, wenn die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das es ...