Deutscher Presserat bestätigt: Rügenabdruck von BILD im Fall al-Masri war korrekt
Berlin (ots) - Der Rügenabdruck der BILD-Zeitung im Fall Khaled al-Masri unter der Schlagzeile "Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters" am 29. November 2007 verstößt nicht gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats. Der Presserat wies jetzt eine Beschwerde gegen diese Form der Rügen-Veröffentlichung ab. "Es ist den ...