Hochzeitsglocken ohne Folgen?
Hamburg (ots) - Ab dem 1. Januar 2009 dürfen Paare kirchlich heiraten, ohne zuvor auch beim Standesamt die Ehe geschlossen zu haben. Was bislang eine Ordnungswidrigkeit wie das Falschparken ist, wird der Staat nun erlauben. Feierliches Hochzeitsgeläut und die Traumhochzeit in Weiß sind dann ohne zivilrechtliche Folgen möglich. Diese neue Freiheit birgt allerdings auch Gefahren: Denn gegenseitige Rechte und Pflichten der Eheleute werden durch die kirchliche Hochzeit nicht ...