Stuttgarter Zeitung: "Stuttgarter Zeitung" zum Urteil wegen verweigerter Hilfeleistung Vertane Chance/ Hilfe für den Nächsten ist gesetzliche Pflicht. Verstöße werden zu milde geahndet.
Stuttgart (ots) - Bewusst wegschauen ist eine Straftat. Egal, ob man einen Rentner in Essen links liegen lässt oder einen verunglückten Motorradfahrer in Heidenheim filmt, statt die Polizei zu rufen. Wer einen Hilflosen sieht und achtlos weitermacht, als sei nichts geschehen, ist nicht nur ein unsolidarischer ...