Weser-Kurier: Zur neuen Nebeneinkunftsregel schreibt der Bremer "Weser-Kurier":
Bremen (ots) - Noch ist nicht geklärt, ob der tatsächliche Auftraggeber einer Nebentätigkeit auch genannt wird. Aktuell reicht teilweise die Nennung einer Vermittlungsagentur. Haben Wähler nicht ein Recht darauf zu erfahren, an welche Interessensgruppen ihr Volksvertreter gebunden ist? Wer ihm für eine Rede oder eine Beratertätigkeit Geld gibt? Dann ist da noch ...