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Kritik der Medienaufsicht an SAT 1 und Pro 7: Unternehmensberater drängen auf Reform des Rundfunkrechts
BDU im Gespräch mit den Landesmedienanstalten

Bonn/Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. drängt auf eine Neustrukturierung der
Programm- und Werberegelungen im Rundfunkrecht. Notwendig sei die
Etablierung einer dritten Säule neben redaktionellem Programm und
klassischer Werbung. Ziel sei ein TV Format, in dem Unternehmen in
sachlicher Form über Wirtschafts- und Branchenereignisse informieren
können. Eine zügige Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben und
Richtlinien sei aufgrund der heftigen Kritik der Medienaufsicht an
einer jüngst ausgestrahlten Sondersendung des Automobilherstellers
BMW auf Sat.1 und ProSieben nun dringend geboten. "Wir haben den
Rundfunkbehörden Vorschläge vorgelegt, um endlich eine ausreichende
rechtliche Grundlage zu schaffen", sagte BDU Vize-Präsident Gregor
Schönborn.
"Die gegenwärtige juristische Trennung des Rundfunkrechts in
Werbung und Programm wird in der Realität permanent zu Lasten des
Programms durchbrochen", beklagt Schönborn. In einer Vielzahl von
Grauzonen, vor allem im Fernsehen, werde gegen dieses Prinzip
verstoßen. So seien Schleichwerbung und Productplacement bei nahezu
allen Kanälen zu finden. "Das ist Verletzung der redaktionellen
Verantwortung und Betrug am Zuschauer."
Verstöße gegen Richtlinien könnten besser verhindert werden, wenn
das Rundfunkrecht der Wirtschaft eine dritte Säule neben Werbung und
Programm ermögliche. Der BDU mache sich daher für ein TV-Format für
die Weitergabe von sachlichen Informationen und Hintergründen im
Rahmen des Programms stark. "Dieses Format soll aber eine klare
Kennzeichnung haben, um den Zuschauer vor Irreführung zu schützen",
macht der BDU-Vizepräsident deutlich.
Die unternehmensberatende Branche unterstützt das Anliegen. Eine
aktuelle BDU-Umfrage unter 40 Kommunikationsberatern belege besonders
die große juristische Unsicherheit, die bei allen Beteiligten
bestehe. Nach der aktuellen Erhebung des Verbandes schätzen über 65
Prozent der Kommunikationsberater das grundsätzliche Interesse der
Wirtschaft an "Firmen-TV" hoch ein. Hauptproblem sei aber die
rechtliche Unsicherheit eines derartigen Formats, sagen  47 Prozent
der Berater.
Hintergrund: Eine zwölfminütige Sondersendung des
Automobilherstellers BMW am 10. Juni 2003 in SAT 1 und Pro 7 zur
Markteinführung seines neuen 5-er Modells hat nach Ansicht der
Medienaufsicht gegen die Werberichtlinien verstoßen. Die Direkto
renkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) kritisierte vor allem
die Kennzeichnung der Sondersendung. Der Werbecharakter habe deutlich
im Vordergrund gestanden, daher müsse eine Sendung als
Dauerwerbesendung gekennzeichnet sein. Angekündigt wurde ein
rechtsaufsichtliches Verfahren.

Pressekontakt:

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20
eMail: rei@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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