Telekom setzt Gesetzesänderung für Kabel-TV-Kunden zügig um
MEDIENINFORMATION
Bonn, 30. Oktober 2025
Telekom setzt Gesetzesänderung für Kabel-TV-Kunden zügig um
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Verträge in kurzer Zeit umgestellt
Seit dem 1. Juni 2024 dürfen Vermieter TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Mieterinnen und Mieter können nun selbst entscheiden, wie sie fernsehen oder streamen möchten. Die Telekom hat die neuen gesetzlichen Vorgaben innerhalb von 26 Wochen vollständig umgesetzt. Alle TV-Sammelverträge in den eigenen Kabelnetzen wurden in freiwillige Einzelverträge überführt, nicht mehr genutzte Anschlüsse abgeschaltet. Damit ist das Unternehmen einer der ersten Anbieter, der die Umstellung vollständig abgeschlossen hat.
Klare Prozesse für die Immobilienwirtschaft - Wahlfreiheit für Verbraucher
Die zügige Umsetzung schafft Rechtssicherheit für Eigentümer und Hausverwaltungen. Telekom-Manager Jean-Pascal Roux erklärt: „Klare Abläufe, die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und transparente Kommunikation entlasten Verwalter und sorgen für Planungssicherheit.“ Der Bonner Konzern baut und betreibt ein öffentliches Glasfasernetz, dass von über 45 Anbietern genutzt wird. Das gewährleistet offenen Wettbewerb und Wahlfreiheit für die Verbraucher.
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Happy Birthday, Deutsche Telekom! Vor 30 Jahren entstand die privatrechtliche Aktiengesellschaft, die Deutsche Telekom AG. Den Blick auf die wichtigsten Meilensteine der letzten 30 Jahre finden Sie in unserer Chronik.


