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Litsch: Methodenbewertung muss politisch unabhängig bleiben

Berlin (ots)

AOK-Bundesverband kritisiert Kabinettsbeschluss zu Implantateregister

Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes kritisiert den gestrigen Beschluss des Kabinetts zum Implantateregister-Gesetz, der weitreichende Eingriffsrechte des Gesundheitsministeriums in die Bewertung von neuen medizinischen Methoden vorsieht: "Bisher entscheiden Experten auf Basis der evidenzbasierten Medizin, welche Leistungen von den Kassen bezahlt werden und für welche Leistungen das nicht gilt, weil ihre Sicherheit oder ihr Nutzen nicht ausreichend belegt ist. Es ist nicht im Sinne der Versicherten, wenn das Ministerium künftig nach politischen Kriterien in diese bewährten Verfahren eingreifen kann", sagt Martin Litsch, Vorstandvorsitzender des Bundesverbandes. "Damit werden Lobbyinteressen Tor und Tür geöffnet - zulasten der Patienten. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass neue Methoden nach wissenschaftlichen Methoden und von unabhängigen Experten bewertet werden", so Litsch.

Die im Kabinettsbeschluss vorgesehenen Änderungen zum Thema Methodenbewertung waren bereits im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten, nach deutlicher und einhelliger Kritik aber zurückgezogen worden. "Wir verstehen nicht, wieso diese Pläne jetzt in leicht modifizierter Form wieder auf den Tisch gelegt werden. Inhaltlich sind sie keinen Deut besser", kritisiert Litsch. "Die Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten, Kliniken und Kassen, der neue Leistungen auf ihre medizinische Wirksamkeit und ihr Schadenspotential hin überprüft, darf nicht durch politisch oder ökonomisch motivierte Entscheidungen unterlaufen werden." Dieser Mechanismus schütze Patienten vor unnützen und schädlichen Behandlungen.

Qualität und Patientensicherheit seien wichtiger als Schnelligkeit, stellt Litsch klar. "Selbstverständlich müssen Prozesse im Gemeinsamen Bundesausschuss zügig bearbeitet werden." Dafür gebe es aber geeignetere Möglichkeiten als das "Durchregieren" des Ministeriums. "Der Gesetzgeber sollte zum Beispiel die doppelten Anhörungsschleifen streichen, die auf Druck von Industrie und Leistungserbringern eingeführt wurden", so Litsch. Die verpflichtende mündliche Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sei aus Sicht der Kassen verzichtbar. Durch solche Änderungen ließe sich die Beratungsdauer deutlich reduzieren. Auch das 2014 eingeführte Mindestquorum von neun Stimmen für den Ausschluss von Leistungen sollte gestrichen werden, fordert Litsch: "Es verhindert schnelle Entscheidungen der unparteiischen Mitglieder im Konfliktfall und trägt daher zu den langen Beratungsverfahren bei." Grundsätzlich leiste die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch auch trotz dieser Verfahrensprobleme eine sehr gute und effiziente Arbeit: "Über 95 Prozent der Arbeit findet völlig geräuschlos und hochgradig professionell statt", lobt Litsch.

Der Entwurf des "Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland" (EIRD) ist gestern vom Kabinett beschlossen worden. Trotz zahlreicher fachlicher Bedenken von verschiedenen Seiten enthält er weiterhin Regelungen, mit denen das Bundesgesundheitsministerium die Kontrolle über das Verfahren zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung bekommen soll. So bekommt der Gemeinsame Bundesausschuss laut Entwurf zwar zunächst zwei Jahre Zeit, eine Bewertung durchzuführen. Wenn die Entscheidung des G-BA dem Ministerium aber nicht gefällt, kann es ohne weitere Begründung eine gegenteilige Entscheidung treffen. Gleichzeitig werden die Kriterien für die Bewertung neuer Methoden ausgehöhlt.

Pressekontakt:

Dr. Kai Behrens

Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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