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BARMER

BARMER-Versicherte profitieren weiterhin von verbesserter Arzneimittelsicherheit
Gegen das Urteil des Landessozialgerichts Thüringen wird Revision eingelegt

Wuppertal/Erfurt (ots)

"Arzneimittelsicherheit hat für uns im
Sinne der Patienten oberste Priorität, deshalb geben wir uns mit 
diesem LSG-Urteil nicht zufrieden. Wir gehen in die Revision vor dem 
Bundessozialgericht und sind sicher, dass es so keinen Bestand haben 
wird", erklärt Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende 
der BARMER, zum gestrigen Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) 
Thüringen. Das LSG ist der Auffassung der KV Thüringen gefolgt, die 
rechtliche Zweifel angemeldet hatte, ob die Kooperation zwischen der 
BARMER und den BARMER Hausärzten und Hausapotheken als 
Integrationsvertrag zu werten ist.
Der Streit zwischen der BARMER und der KV Thüringen drehte sich 
insbesondere um die Rolle der Apotheken in der medizinischen 
Versorgung. Die BARMER sieht in ihnen eine selbständige Gruppe von 
Leistungserbringern und beurteilt sie als gleichberechtigte Partner 
von Integrationsverträgen. Dies hatten die Vertreter der 
thüringischen Kassenärzte bezweifelt, die in den Apotheken nur ein 
Anhängsel der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sehen wollten.
Die Aussage eines KV-Sprechers, für die medizinische 
Grundversorgung in Thüringen stünden durch das Hausarztprogramm der 
BARMER eine Millionen Euro weniger zur Verfügung, weist Birgit 
Fischer scharf zurück. Genau das Gegenteil sei der Fall: Durch den 
Hausarztvertrag seien gerade die hausärztlichen Vergütungen und damit
die Basisversorgung erheblich finanziell gestärkt worden.
Für die BARMER bleibt auch nach dem Erfurter Urteil klar:  
Apotheken sind eigenständige Leistungserbringer und erfüllen einen 
eigenen gesetzlichen Auftrag: die ambulante pharmakologische 
Versorgung der Versicherten. Der Arzt verantwortet die Verordnung, 
der Apotheker das abgegebene Arzneimittel.
"Genau an dieser Schnittstelle entstehen häufig Probleme, denen 
wir mit unserem Hausarzt- und Hausapothekenvertrag erfolgreich 
entgegen wirken", betont Fischer. So habe weder eine einzelne 
Apotheke noch ein einzelner Arzt im normalen Versorgungsalltag den 
Überblick über alle Arzneimittel, die ein Patient verordnet bekommen 
oder gekauft hat. "Demgegenüber wählt der Versicherte in unserem 
Vertrag einen Hausarzt und eine Hausapotheke, die dann zentrale 
Ansprechpartner für ihn sind." Die Betreuung durch die Hausapotheke 
umfasst auch die pharmakologische Prüfung abzugebender Arzneimittel. 
"So können unerwünschte Wechselwirkungen und Fehldosierungen 
vermieden werden", so Fischer.
Dass dies wirkungsvoll ist, belegen die Fakten: Über 60.000-mal 
haben so Hausarzt und Hausapotheker seit Vertragsbeginn gemeinsam 
Schaden von Patienten abgewendet. Damit profitiert der Patient ganz 
konkret von einer besseren Versorgung. Experten schätzen, dass durch 
ein solches konsequentes Zusammenwirken jährlich die Hälfte der 
insgesamt rund 25.000 Todesfälle und 300.000 Krankenhausaufenthalte 
aufgrund von Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden könnten.
Der BARMER-Hausarzt- und Hausapothekenvertrag wurde im Dezember 
2004 zwischen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft, der 
Marketinggesellschaft Deutscher Apotheker und der BARMER geschlossen.
Seit März 2005 können sich Versicherte daran beteiligen. Mit 1,8 
Millionen Versicherten, rund 38.000 Hausärzten und über 18.000 
Apotheken ist der Vertrag der bislang einzige bundesweit geltende und
zugleich erfolgreichste seiner Art. Der 
Hausarzt-/Hausapothekenvertrag der BARMER ist ein Wahltarif, der den 
Versicherten neben höherer Arzneimittelsicherheit und größerer 
Behandlungsqualität auch eine Einsparung von bis zu 30 Euro pro Jahr 
bietet.
Aktenzeichen: L 4 KA 362/06
Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig,
Telefon 018500 99 14 21, mobil 0170 76 14 752

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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