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BARMER

BARMER: Keine Verlängerung der Friedenspflicht

Wuppertal (ots)

Derzeit herrscht bei Apothekern und Versicherten
Verunsicherung, welche der zwischen Kassen und 
Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge sofort oder erst
später umgesetzt werden müssen.
Für die Rabattverträge der BARMER endete die so genannte 
Friedenspflicht in den Apotheken mit dem 30. Juni 2007. Für eine 
Verlängerung der Friedenspflicht sah die BARMER keine Veranlassung, 
weil die BARMER bei ihren Arzneimittel-Kooperationsverträgen auf das 
Vollsortiment der jeweiligen Hersteller gesetzt hat.
Neben den bestehenden generischen Rabattpartnerschaften mit ALIUD,
betapharm, Merck dura und der Q-Pharm (Juta Pharm) sind zum 
01.04.2007 weitere Vereinbarungen mit HEXAL und STADApharm 
geschlossen worden. Die Verträge mit den "Vollsortimentern" 
erleichtern die Verordnung der Ärzte, die Abgabe der Apotheker und 
sichern den Patienten eine gute Qualität sowie Kontinuität in der 
Arzneimittelverordnung. "Mit unseren Partnern ist die Versorgung der 
Patienten sichergestellt", erklärt Birgit Fischer, stellvertretende 
Vorstandsvorsitzende der BARMER. "Wir halten es in der täglichen 
Praxis für schier unmöglich, wenn Ärzte oder Apotheker vor Verordnung
bzw. Abgabe prüfen sollen, ob und welche einzelnen 
Medikamentengruppen unterschiedlicher Kassen rabattiert sind", so 
Fischer weiter. Zusätzlich hat die BARMER dafür gesorgt, dass alle 
notwendigen Informationen inzwischen in der Apothekensoftware 
aufgespielt wurden. Außerdem bereitet die hausärztliche 
Vertragsgemeinschaft eine spezielle Software für die hausärztliche 
Praxis vor, die unter anderem ebenfalls die Rabattvereinbarungen 
abbilden wird.
Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018 500 99 14 21

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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