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Envion-Gründer gewinnen Schlacht um ihr Unternehmen
Gericht folgt Antrag der Gründer, legt CEO Woestmann und van Aubel an die Kette - Rechte aus Aktien der Gründer dürfen nicht beeinträchtigt werden

Berlin (ots)

Das Berliner Landgericht hat dem Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung der Gründer von envion stattgegeben. Wie schon in der zuvor ergangenen Zwischenverfügung bleibt es envion CEO Woestmann (Quadrat Capital GmbH), seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen (Sycamore GmbH) damit auch weiterhin untersagt, Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen Quadrat Capital GmbH und Sycamore GmbH halten, an Dritte zu verkaufen. (LG Berlin, Kammer für Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Quadrat Capital GmbH und Sycamore GmbH dürfen die envion AG fernerhin nicht dazu veranlassen, Gelder an die Gesellschafter auszukehren oder sonst Unternehmenswerte zu übertragen oder zu belasten und vor allem nicht auch noch weiter die Anteile der Gründer zu verwässern.

Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem Unternehmen, bis CEO Woestmann eine illegitime Kapitalerhöhung vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 31 % verwässerte. Stattdessen halten nun Woestmann und sein Rechtsberater die Hauptanteile. Dagegen wehren sich die Gründer juristisch. So hatten die Gründer zuvor aus mehreren Quellen erfahren, dass CEO Woestmann, Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen offenbar den Verkauf von envion-Anteilen an Dritte vorbereiten. Dieses Vorgehen wurde unter Androhung von Strafe gestoppt. Mit dem Beschluss bestätigt das Gericht demnach die zuvor im Beschlusswege erlassene Zwischenverfügung durch Urteil. Die Entscheidung des Gerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen:

- Illegal war die Kapitalerhöhung durch CEO und envion Verwaltungsrat
Matthias Woestmann zum Schaden der Hauptanteilseigner und 
envion-Gründer um Michael Luckow 
- Falsch sind offenbar die Behauptungen von CEO Matthias Woestmann, 
dass die Gründer illegal Token produziert hätten 
- Bestraft werden die Geschäftsführer Matthias Woestmann von der 
Quadrat Capital und Thomas van Aubel und seine Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhause (Sycamore GmbH) sofern sie Anteile der envion an 
Dritte verkaufen, sonst wie belasten oder ihre Gesellschafterrechte 
beispielsweise dazu ausnutzen wollen, um die envion AG zu einer 
"Sonderausschüttung" zu bewegen. 

Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist klar und deutlich: Es gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen "Quadrat Capital GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in der Gründerfirma "Trado GmbH", treuhänderisch halten sollte. Gegen diesen Vertrag hat Woestmann eklatant durch die illegitime Kapitalerhöhung verstoßen, die er später zusammen mit seinem Geschäftsfreund Thomas van Aubel durch sehr zweifelhafte Behauptungen zu rechtfertigen versuchte.

Das Trio CEO Woestmann, Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen müssen nun die juristischen Konsequenzen für ihr Handeln tragen.

Bisher hatte CEO Matthias Woestmann behauptet, die Gründer hätten Millionen von Token illegitim erzeugt und für sich genutzt. Erst sprach Woestmann von 40 Millionen Token, nun spricht er von nur 20 Millionen Token. Dies sei für ihn der Grund gewesen, die Kapitalerhöhung bei der envion AG durchzuführen. Profiteure der illegitimen Kapitalerhöhung war sein Freund Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen, einer Berliner Society Lady, die über deren Unternehmen Sycamore GmbH nun die Hauptanteile (61,5 Prozent) des Unternehmens halten.

In einer Pressemitteilung der envion AG, die am Tage vor der Gerichtsverhandlung des envion Gründerteams gegen Woestmann & Co. veröffentlicht wurde, gestand der CEO nun unfreiwillig ein, dass sein Rechtsfertigungskonstrukt für die Kapitalerhöhung erfunden ist. Denn er lässt verlautbaren: "Bereits Ende Februar 2018 kam der Verdacht auf, dass beim envion-ICO mehr als 20 Mio. Token ohne Deckung durch den Prospekt erzeugt und verbreitet wurden."

Tatsächlich aber fand die illegitime Kapitalerhöhung bereits am 21. Januar 2018, also unmittelbar nach Beendigung des ICO statt, nachdem Investoren die envion-Kassen mit 100 Mio. US-Dollar befüllt hatten. Die Kapitalerhöhung wurde demnach einen Monat vor dem Aufkommen angeblicher Verdachtsmomente durch Woestmann, van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen vollzogen.

Auch die Argumentation, dass sein langjähriger Freund und Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen die illegitime Kapitalerhöhung mitgestaltet haben, unterstreicht Woestmann ebenfalls in seiner Pressemitteilung. Zitat daraus:

"Daraufhin hatten Woestmann und sein Rechtsanwalt Thomas van Aubel durch eine Kapitalerhöhung die Mehrheit bei der envion AG übernommen, um das eingesammelte Anlegervermögen vor dem Zugriff von Michael Luckow zu schützen."

Gründer Michaal Luckow: "Van Aubel und seine Ehefrau Jutta von Falkenhausen stehen ganz klar hinter der putschartigen Übernahme der envion AG. Woestmann ist nur der Handlanger, das tumbe Werkzeug. Mit der Pressemeldung gesteht Woestmann nun endlich ein, was van Aubel bisher versuchte zu vertuschen - auch vor Gericht: ER hat das Unternehmen gekapert mittels seines Freundes Matthias Woestmann und zu Lasten der Investoren."

Auch die Richterin des Landgerichtes sprach im Zuge der Verhandlung von "kollusivem Verhalten" der beiden Geschäftsführer (Woestmann / van Aubel). Während seitens der Trado GmbH Teile des Gründerteams im Gericht waren, mieden Matthias Woestmann und Thomas van Aubel den öffentlichen Auftritt. Dies wohl insbesondere, da das Gericht im Handeln von Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB erkannt hat.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH (Berlin / Brüssel)
- Uwe Wolff -
phone +49 30 2404 8290
email: uwe.wolff@naima-media.de

Original-Content von: NAIMA Strategic Legal Services GmbH, übermittelt durch news aktuell

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