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Envion AG: Gericht untersagt den Verkauf von Firmenanteilen - CEO Matthias Woestmann, Hauptanteilseigner Jutta Freifrau von Falkenhausen und Thomas van Aubel juristisch an die Kette gelegt

Berlin (ots)

Das Berliner Landgericht hat einer einstweiligen Verfügung des Gründerteams der envion AG unter der Führung von Michael Luckow stattgegeben, die es envion CEO Matthias Woestmann, seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen unter Androhung von Strafe untersagt, Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen halten, an Dritte zu verkaufen. Auch verfügte das Gericht "alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer Übertragung oder Belastung der Vermögenswerte der Envion AG führen" (LG Berlin, Kammer für Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Alle Antragspunkte des Gründerteams wurden damit vom Gericht bestätigt.

Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem Unternehmen bis CEO Matthias Woestmann eine illegitime Kapitalerhöhung vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 33 % verwässerte. Stattdessen halten nun Matthias Woestmann über seine Firma Quadrat Capital GmbH und sein Freund und Rechtsberater Thomas van Aubel sowie dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Frankenhausen über die Sycamore GmbH die Mehrheitsanteile. Dagegen wehren sich die Gründer juristisch. Nach wie vor gibt es nach der illegitimen Firmenübernahme seitens CEO Woestmann, seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen offenbar keine ernstzunehmenden Anzeichen dafür, den eigentlichen Unternehmensplan zu verwirklichen.

Mit der gerichtlichen Verfügung ist nun das Trio um CEO Woestmann nicht mehr in der Lage, Unternehmensanteile an Dritte zu verkaufen oder zu verpfänden. Damit bestätigte das Gericht auch die Argumentation der Gründer, dass sie illegal aus ihrer Mehrheitsposition herausgedrängt wurden, was zum Stillstand und somit zu einem erheblichem Schaden der Investoren führte.

Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist eindeutig: Es gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen "Quadrat Capital GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in der Gründerfirma "Trado GmbH", hielt. Gegen diesen Vertrag verstieß Woestmann eklatant durch die illegitime Kapitalerhöhung, die er später durch zweifelhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Anschuldigungen gegen die Gründer zu rechtfertigen versuchte. Durch eine Medienkampagne, in der falsche Tatsachenbehauptungen seitens CEO Woestmann verbreitet wurden, unternahm er den Versuch, von seinen komplizenhaften und in höchstem Maße verwerflichen Machenschaften abzulenken. Um ihr Ziel der Übernahme von envion AG zu erreichen, zog das Trio CEO Woestmann, Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen eine illegitime Kapitalerhöhung durch, die nicht mit den eigentlich berechtigten Mehrheitseignern, nämlich den Gründern, abgesprochen war. Alle drei müssen nun dafür die juristischen Konsequenzen für ihr Handeln tragen.

Die Namen von Envion CEO Woestmann, Jutta Freifrau von Falkenhausen ihrem Ehemann Thomas van Aubel und IBG-Manager Dinnies von der Osten sind mittelbar und unmittelbar verbunden mit einer längeren Liste von Unternehmen, die für einige von Deutschlands größeren Firmenskandalen stehen (BALDA, Q-Cells, Solon, IBG).

In einem Interview mit dem Schweizer Wirtschaftsnachrichtendienst SWI, verneinte CEO Woestmann nicht, dass seine Handlung illegal waren, als er die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zu Gunsten seines Kompagnons van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen ausführte. Envion-Investoren berichteten von einem Telefongespräch mit Woestmann am 28.Mai 2018, in dem dieser sogar gesagt haben soll, er erwarte dafür von einem Gericht für schuldig befunden zu werden und dass er mit einem Urteil auf Schadensersatz rechne.

Die Gründer von Envion versichern, dass sie solange juristisch gegen Woestmann, van Aubel und Freifrau von Falkenhausen vorgehen werden, bis sie wieder ihre Mehrheit am Unternehmen zurückerhalten haben, um den Schaden der Investoren zu minimieren und das Unternehmenskonzept umzusetzen. Die Investoren erleiden jeden Monat, den sie vergeblich auf die erhofften monatlichen Renditen in Millionenhöhe warten, einen erheblichen finanziellen Verlust. Zuletzt am 16.05.2018 mussten sie zudem hinnehmen, dass sich der Börsenwert der von ihnen gehaltenen Token (Wertpapiere) aufgrund der bekanntgewordenen Vorgänge und Falschmeldungen halbierte und das mit einem Gesamtverlust von über 15 Millionen USD innerhalb von 24 Stunden.

Nächster Gerichtstermin ist am 21. Juni 2018 in Berlin.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de

Original-Content von: NAIMA Strategic Legal Services GmbH, übermittelt durch news aktuell

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