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Oliver Schulz vom Landgericht Berlin zu Schadensersatz verurteilt / Ehemaliger Geschäftsführer der IT-Fonds beging Treuepflichtverletzung

Berlin (ots)

Der ehemalige Geschäftsführer der InfraTrust Fonds, Oliver Schulz, wurde heute vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaft zahlreicher InfraTrust Fonds im Dezember 2010 verurteilt.

Oliver Schulz hatte im Dezember 2010 erstmals versucht, die InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH geradezu handstreichartig zu übernehmen. Dabei hatte er auch den Treuhänder zur Ausstellung der erforderlichen Vollmachten getäuscht.

Dieser erste Versuch konnte durch die Fondsgeschäftsführung durch eine von ihr beantragte einstweilige Verfügung sofort unterbunden werden (AZ 99 O 121/10). Seitdem bemüht sich Oliver Schulz mit seinem bislang erfolglosen Konkurrenzunternehmen, der Sworn Gruppe, um die feindliche Übernahme der InfraTrust Fonds. Dabei bedient er sich teilweise offener und anonymer Diffamierungskampagnen, zuletzt unter "Sworn Hilft Anlegern". Überdies stellte Oliver Schulz in der Vergangenheit eine Reihe von haltlosen und nicht belegten Falschbehauptungen auf, mit denen Anleger und Vermittler augenscheinlich getäuscht werden sollen. Gleichwohl hat sich das Landgericht in seiner Urteilsfindung von diesen zahlreichen haltlosen Behauptungen nicht täuschen lassen.

Auf der Grundlage des heute erwirkten Urteils in Höhe eines ersten Teilbetrags in Höhe von 32.000,- Euro wird die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds weitere Forderungen für in den in den USA sowie die durch die Verzögerungen entstanden Schäden einklagen, denn Oliver Schulz hatte im Zuge der damaligen Übernahme auch versucht, das US-Vermögen der Fonds auf von ihm kontrollierte Gesellschaften zu übertragen.

Weiterhin wird die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds prüfen, in welchem Umfang die von Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung auch den Tatbestand der strafrechtlichen Untreue erfüllt und strafrechtliche Maßnahmen zu veranlassen sind. In einem anderen Verfahren gegen Oliver Schulz hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin unterdessen die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen diesen verfügt.

Der Geschäftsführer der InfraTrust Fonds, Stephan Brückl, zum heutigen Urteil: "Dieses Urteil verhilft nicht nur den Anlegern zu ihrem Recht, sondern schafft auch endlich Klarheit zu den eigentlichen Motivationen des Herrn Schulz. Letztlich ist er ein erfolgloser Konkurrent, der sich um Geschäft bemüht - mit allen Mitteln."

Der anwaltliche Vertreter von Herrn Schulz musste einräumen, dass die Verurteilung als Geschäftsführer weitreichende Konsequenzen für Herrn Schulz haben kann.

Ungeachtet dessen und wie zum Trotz ließ Oliver Schulz heute wahrheitswidrig verbreiten, dass das Landgericht Berlin die gegen ihn gerichtete Schadensersatzklage insgesamt abgewiesen hätte - obwohl dies nachweislich das ganze Gegenteil der Fall ist! Gegen diese neuerlich falsche Behauptung wird seitens der Fondsgeschäftsführung umgehend rechtlich vorgegangen werden. Das heutige Urteil kann nach Ausfertigung in Kürze über die Geschäftsführung der MfAM angefordert werden.

Pressekontakt:

Uwe Wolff
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
Telefon: +49-30-2404-8290
Telefax: +49-30-303-665791
email: uwe.wolff@naima-media.de

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