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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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10.05.2019

                               E I N L A D U N G
                                an die Aktionäre

         für die am Donnerstag, den 13. Juni 2019, um 10.00 Uhr (MESZ)
                       in der Wiener Stadthalle, Halle F,
                  Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
                                 stattfindende
                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                                      der
                        Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
                               ISIN AT0000606306

                                A. TAGESORDNUNG


  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
     Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2018 und des
     Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen
     Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie
     des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.



  1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2018
     ausgewiesenen Bilanzgewinns.



  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2018.



  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2018.



  1. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
     Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020.



  1. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat.



  1. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß
     § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die Schaffung eines neuen genehmigten
     Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum
     Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung in § 4 Abs 5.



  1. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 4 und § 15.

                       B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 23. Mai 2019 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investoren/
Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2019) zugänglich:


* Jahresabschluss 2018 samt Lagebericht;
* Konzernabschluss 2018 samt Konzernlagebericht;
* Corporate Governance-Bericht 2018;
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018;
* gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2018;
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8;
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl einer Person in den Aufsichtsrat zu
  Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
* Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7;
* Satzung unter Ersichtlichmachung der unter Tagesordnungspunkten 7 und 8
  vorgeschlagenen Änderungen;
* vollständiger Text dieser Einberufung;
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.


                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
                                HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
Nachweisstichtag ist der 3. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 7. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
AT- 8242 St. Lorenzen/Wechsel
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben


  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
     gemäß
     § 15 Abs 2 genügen lässt

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail
(z.B. PDF) anzuschließen ist

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
  Nachweisstichtag, 3. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht.


Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

                    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
                      GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform
(Unterschrift erforderlich) spätestens am 23. Mai 2019 der Gesellschaft,
Raiffeisen Bank International AG,
z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
Österreich, zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre
(5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 3. Juni 2019 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an 
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.

Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene
Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten. Derartige Vorschläge müssen der
Gesellschaft in Textform spätestens bis 3. Juni 2019 zugehen und von der
Gesellschaft spätestens am 5. Juni 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.

Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahl einer Person in den Aufsichtsrat" und der
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß
§ 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:

Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf
von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf
Kapitalvertretern sind neun Männer und drei Frauen, von den sechs
Arbeitnehmervertretern sind vier Männer und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat
besteht daher derzeit aus dreizehn Männern und fünf Frauen; das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.

Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahl einer Person in den Aufsichtsrat" zu
keiner Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei
der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre darauf Bedacht
zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags von achtzehn
Aufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören.

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87
Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die
fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene
Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und Internationalität
sowie die berufliche Zuverlässigkeit. Weiters hat jede vorgeschlagene Person die
Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit
und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 28a Abs 5
BWG dauernd zu erfüllen. § 28a Abs 3 BWG legt weitere Anforderungen an den
Vorsitzenden des Aufsichtsrats fest.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.rbinternational.com) in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist
hinzuweisen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).

Um die Sitzungsökonomie zu wahren, können jene Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax
+43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an  hauptversammlung@rbinternational.com oder
schriftlich an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger -
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, übermittelt
werden.

                      E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Juni 2019 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen
ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben; oder
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
AT- 8242 St. Lorenzen/Wechsel

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43
(0)664 2138740 oder per E-Mail:  michael.knap@iva.or.at. Auch bei
Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die
Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige
Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben.

Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2019)
abrufbar.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

               F. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die Raiffeisen Bank International AGverarbeitet personenbezogene Daten von
Aktionären oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung
teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer"), insbesondere Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte, auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den
depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmern
selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Bestellung von
Eintrittskarten und/oder der Erteilung von Vollmachten. Die Teilnehmer sind
grundsätzlich verpflichtet, der Raiffeisen Bank International AG die
erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
von Teilnehmern ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren
ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die
Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG,
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden
(darunter insbesondere IT- sowie Back-Office Dienstleister wie z.B. HV-
Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel,
Österreich) erhalten von der Raiffeisen Bank International AG nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach
Weisung der Raiffeisen Bank International AG. In Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank International AG auch
personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche
Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.

Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen
Fristen anonymisiert bzw. gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben
gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen, die sich u.a. aus
demUnternehmensgesetzbuch, der Bundesabgabenordnung und dem Bankwesengesetz
ergeben, die gesetzlichen Verjährungsfristen, die z.B. nach dem Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu
berücksichtigen.

Alle Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.

Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der Raiffeisen Bank International AG
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Raiffeisen Bank International AG
Group Data Privacy Office
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich 
datenschutz@rbinternational.com
+43 (0)1 71 707-8817

Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rbinternational.com (Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2019)
abrufbar.


                    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 8. Mai
2019 322.204 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die
eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag
8. Mai 2019 328.617.417. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
                        H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Hauptversammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter
Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2019


                                  Der Vorstand
                                      der
                        Raiffeisen Bank International AG



Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Group Executive Office
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10303132/0/oHV_2019_Einberufung.pdf


Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX
Börsen:      Wien, Luxembourg Stock Exchange
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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