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„Erst fahren, dann feiern!“ – Alkoholunfälle steigen am Vatertag auf Höchststand

„Erst fahren, dann feiern!“ – Alkoholunfälle steigen am Vatertag auf Höchststand
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„Erst fahren, dann feiern!“ – Alkoholunfälle steigen am Vatertag auf Höchststand

Am 14. Mai ist Christi Himmelfahrt, auch Vatertag genannt. Traditionell sind dann vor allem Männer vielerorts mit Bollerwagen, auf Kutschen oder Fahrrädern im Straßenverkehr unterwegs. Dabei wird nicht selten Alkohol in größeren Mengen getrunken, was sich deutlich in den Unfallzahlen zeigt. Laut Verkehrsunfallkalender des Statistischen Bundesamtes (Destatis) passierten in den letzten Jahren jeweils an Himmelfahrt mit großem Abstand die meisten Alkoholunfälle. So wurden 2023 beispielsweise 340 Verkehrsunfälle mit Alkohol aufgenommen, 2024 sank die Zahl leicht auf 289. Zum Vergleich: Durchschnittlich werden weniger als 100 Alkoholunfälle pro Tag registriert. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) rät angesichts der Gefährdungslage, Alkoholkonsum und aktive Verkehrsteilnahme dringend zu trennen, wie die DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann zu verstehen gibt: „Sturzbetrunken aufs Rad steigen, klingt für Viele nach einer dummen Idee, außer an Vatertag. Es gibt an keinem Tag im Jahr so viele Alkoholunfälle. Darum mein Tipp: Erst fahren, dann feiern!“

Auch nüchtern mit Vorsicht

Gerade weil am Vatertag vermehrt alkoholisierte Personen im Straßenverkehr unterwegs sein können, empfiehlt die DVW auch Autofahrenden besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein. Wer sich einer Gruppe von Radfahrenden nähert, sollte damit rechnen, dass Radler eine unsichere Fahrweise zeigen, plötzlich ausscheren oder sogar stürzen. Hier muss die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden. Überholmanöver sollten nur sehr bedacht, mit ausreichendem Abstand und freier Sicht durchgeführt werden.

Promillegrenze beim Radfahren

Viele glauben, alkoholisiert aufs Fahrrad zu steigen, sei weniger gefährlich. So zeigt sich auch bei der Bilanz im Verkehrsunfallkalender an Himmelfahrt eine Erhöhung der Fahrradunfälle. Hierbei muss noch eine hohe Dunkelziffer zugerechnet werden, da insbesondere Alleinunfälle, also Stürze mit dem Fahrrad, oft nicht polizeilich aufgenommen werden. Die DVW bekräftigt darum ihre Forderung nach einer Promillegrenze auf Fahrrad und Pedelec, um ein klares Signal für die Gefährdung durch Alkohol zu senden. Konkret soll es sich ab 1,1 Promille um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Bisher werden Radfahrende erst ab einem sehr hohen Wert 1,6 Promille belangt, wenn es keine Ausfallerscheinungen gibt. Dann handelt es sich allerdings gleich um eine Straftat mit entsprechend höheren Strafen.

Kirsten Lühmann: „Betrunken Radfahren ist keine Ordnungswidrigkeit und so denken viele, dass das völlig in Ordnung ist. Das müssen wir ändern. Wir brauchen auf dem Fahrrad dringend einen Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille.“

Ansprechpartner für die Presse:

Heiner Sothmann
Pressesprecher
Fon: 030 / 516 51 05 21
Mobil: 0160 / 9 77 77 024
Mail:  presse@verkehrswacht.de
Post: Budapester Straße 31 | 10787 Berlin
Web:  https://deutsche-verkehrswacht.de/presse

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