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UNHCR Deutschland

UNHCR: Vorbehalte zurückziehen

Berlin (ots)

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum
Zuwanderungsgesetz hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) die
Bedeutung der EU-Asylharmonisierung unterstrichen und an die
Bundesregierung appelliert, ihre Vorbehalte gegen die EU-Richtlinie
zum Flüchtlingsbegriff zurückzuziehen.
Bei dem heute beginnenden Ratstreffen der EU-Innen- und
Justizminister in Brüssel kann das Kernstück der geplanten
Harmonisierung des Asylrechts voraussichtlich nicht - wie
ursprünglich geplant - verabschiedet werden. Ziel der so genannten
"Qualifikationsrichtlinie" ist es, einheitliche Anerkennungskriterien
für Flüchtlinge und andere schutzbedürftige Personen zu definieren.
Dazu gehört auch der Schutz für die Opfer nichtstaatlicher und
geschlechtsspezifischer Verfolgung nach der Genfer
Flüchtlingskonvention.
Mittlerweile haben mit einer Ausnahme alle Mitgliedstaaten ihr
Einverständnis mit der vorliegenden Fassung des Richtlinienentwurfs
signalisiert. Lediglich Deutschland hat bislang seine Zustimmung zur
Richtlinie verweigert. Die vorgebrachten Einwände betreffen den
Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention. Darüber hinaus
wendet sich Deutschland gegen die Bestimmung, nach der
menschenrechtliche Abschiebungshindernisse für Opfer von Folter und
unmenschlicher Behandlung gelten sollen, die von nichtstaatlichen
Stellen ausgehen. Diese Regelung entspricht jedoch auch der
Auffassung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.
Vor diesem Hintergrund hat der UNHCR-Vertreter in Deutschland
Stefan Berglund heute an die Bundesregierung appelliert, ihre
ablehnende Haltung zu überdenken. Die in diesen Punkten restriktive
deutsche Praxis dürfe nicht zum europäischen Maßstab werden. Sonst
bestehe die Gefahr der Aufnahme von Bestimmungen, "die nicht im
Einklang mit dem internationalen Flüchtlingsrecht bzw. der
Europäischen Menschenrechtskonvention stehen".

Kontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Berlin
Telefon: 030/202202-26/10, 0170/4161229
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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