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Neue Publikation des ADAC: Verkehrstelematik in Städten

München (ots)

Unter dem Schlagwort "Verkehrstelematik" hat sich
der Einsatz neuer Informations-, Kommunikations- und Leittechnologien
zum Hoffnungsträger der Verkehrsbewältigung entwickelt. Mit einer
neuen Broschüre bietet der ADAC Planern, Politikern und allen
Interessierten einen Leitfaden an, der Erfahrungen aus und
Empfehlungen für die Praxis enthält.
Das starke Verkehrswachstum in den letzten Jahrzehnten hat dazu
geführt, dass die vorhandene Infrastruktur immer häufiger an ihre
Kapazitätsgrenzen stößt. Um Mobilität auch für die Zukunft zu
sichern, müssen zahlreiche Maßnahmen getroffen werden, die auf die
jeweiligen Verhältnisse abgestimmt sind, so der ADAC. Der
bedarfsorientierte Straßenbau steht dabei genauso im Vordergrund wie
die Nutzung des technischen Fortschritts im Auto und auf den Straßen.
Die neue Broschüre zeigt das breite Spektrum der Verkehrstelematik
in Städten. Dieses reicht von Verkehrsbeeinflussungsanlagen,
Park-leit- und Park+Ride-Systemen über Verkehrsinformationssysteme
und Internet-Bürgerdienste bis hin zu elektronischen
Zahlungs-systemen oder Telematikanwendungen im ÖPNV und
Wirtschafts-verkehr. Die Städte sollen zum sinnvollen Einsatz von
Verkehrs-telematik im Interesse aller Verkehrsteilnehmer angeregt
werden.
Die Broschüre kostet 9,80 Euro zuzüglich Versandkosten.
Unter www.verkehr.adac.de finden Sie weitere Publikationen, die
Sie dort auch direkt bestellen können.
Für Rückfragen:
Christopher Nordhoff
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 3475
Fax: (089) 76 76- 2801 
christopher.nordhoff@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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  • 19.04.2002 – 09:58

    Urteil / Kein neues Auto nach Reparatur

    München (ots) - Ein Autofahrer, der mit seinem nagelneuen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, hat keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug, wenn der Schaden vollständig repariert und der durch den Schaden entstandene Wertverlust ausgeglichen wird. So jedenfalls hat nach einer Meldung des ADAC das LG Bielefeld in einem Urteil vom 20. 1. 2000 (Az: 2 O 453/99, SP 2001,236, ADAJUR-Dok-Nr. 47890) entschieden. Der ...