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Bleser/Heinen/Klöckner: Wirksamen Verbraucherschutz schnell umsetzen

Berlin (ots)

Zur Behandlung des Verbraucherinformationsgesetzes
(VIG) im Bundesrat erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, die stellvertretende 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB und die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Die Unionsfraktion bedauert es, dass der Bundesrat in seiner 
heutigen Sitzung zahlreiche Änderungsanträge zum VIG eingebracht und 
beschlossen hat. Ein klares Zeichen, dass allen Beteiligten an einer 
schnellen Inkraftsetzung verbesserter Verbraucherrechte gelegen ist, 
wäre hier besser gewesen. Die Union wird ein Aufweichen des VIG nicht
akzeptieren. Es gilt, jetzt schnell das "Machbare" zu verwirklichen, 
statt das Erreichte immer wieder in Frage zu stellen. Das Gesetz 
beinhaltet einen wohlausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen 
der Auskunft suchenden Verbraucherinnen und Verbraucher, den 
Unternehmen und der bürokratischen Belastung der Behörden.
Eine Streichung der Kostenfreiheit für Auskünfte über Rechtsverstöße 
ist nicht akzeptabel. Den Bürgern ist es nicht zuzumuten, für leicht 
zu erteilenden Auskünfte auch noch zahlen zu müssen. Es ist zwar 
grundsätzlich vernünftig, wenn Bürger für staatliche 
Serviceleistungen einen angemessenen Preis zahlen müssen. Dies kann 
aber dann nicht gelten, wenn es um eindeutige Rechtsverstöße geht.
Das vorgeschlagene Selbsteintrittsrecht, wonach im Falle der 
Selbstauskunft durch Unternehmen die Behörden keine Auskünfte mehr 
erteilen dürfen, führt zu mehr Bürokratie für die Bürgerinnen und 
Bürger. Es kann nicht sein, dass der Auskunft suchende Bürger erst 
bei den Unternehmen nachfragen muss, bevor er sich an die eigentlich 
auskunftspflichtige Behörde wenden kann.
Besonders bedenklich ist die vom Bundesrat geforderte Weitergabe der 
Namen von Auskunft Suchenden an die Unternehmen. Natürlich ist 
Transparenz keine Einbahnstraße und auch Unternehmen müssen 
angemessen beteiligt werden. Um das in der Vergangenheit teilweise 
verloren gegangene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher 
wieder herzustellen, brauchen wir aber niedrigschwellige Angebote, 
die Auskunft suchende ermutigen und nicht abschrecken.
Durch die vorgenommenen redaktionellen Änderungen im Gesetzentwurf 
sind die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten 
ausgeräumt worden. Die Union hat sich von Beginn des neuen 
Gesetzgebungsverfahrens an dafür ausgesprochen, am Wesen des Gesetzes
nichts zu ändern. Das Gesetz ist gut und richtig, die Verbraucher 
können nicht länger vertröstet werden. Das 
Verbraucherinformationsgesetz muss schnellstmöglich Rechtskraft 
erhalten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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