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Uhl: Alkoholexzesse von Jugendlichen können verhindert werden

Berlin (ots)

Angesichts weiterer Fälle von so genanntem
"Koma-Saufen" erklärt der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Schwere Gesundheitsschäden bei Jugendlichen aufgrund von 
Alkoholexzessen während so genannter Flatrate-Parties können bei 
konsequenter Anwendung der bereits bestehenden gesetzlichen 
Regelungen verhindert werden.
Gemäß Gaststättengesetz (§ 4 Absatz 1 Nr. 1) ist die 
gaststättenrechtliche Erlaubnis zu versagen, wenn es an der 
erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere wenn die 
Vorschriften des Jugendschutzes nicht eingehalten werden oder wenn 
dem Alkoholmissbrauch Vorschub geleistet wird. Bei Abgabe von 
brandweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche liegt ein 
Verstoß gegen § 9 Jugendschutzgesetz vor. Andere alkoholische 
Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 
abgegeben und ihr Verzehr darf nicht gestattet werden. Nach dem 
Gaststättengesetz (§ 20 Nr. 2) ist es auch verboten, alkoholische 
Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen. Wenn ein Gastwirt 
wiederholt wegen diese Bestimmungen verstößt, fehlt die erforderliche
Zuverlässigkeit und die Gaststättenkonzession ist abzuerkennen.
Insofern empfiehlt es sich, dass Vollzugsbeamte der Polizei und 
des Jugendschutzes Gaststätten, die mit so genannten Flatrate-Parties
werben, gezielt und wiederholt aufsuchen. So können unmittelbar 
etwaige Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen und das 
Gaststättengesetz festgestellt werden. Der Konzessionsentzug wird 
dann zumindest die öffentliche Werbung mit dem billigen Alkoholexzeß 
für Jugendliche beenden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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