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Uhl: Luftsicherheit - Staat muss seine Bürger schützen können

Berlin (ots)

Zum Vorschlag des Bundesinnenministers zur
Verbesserung der Luftsicherheit erklärt der innenpolitische Sprecher 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Bei terroristischer Bedrohung aus der Luft kann die Polizei nicht 
eingreifen, die Bundeswehr darf es bislang nicht. Dies ist eine 
klaffende Schutzlücke für die Bürger. Die Bundesregierung hat die 
Pflicht, diese zu schließen. SPD und Union haben sich im 
Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt.
Einzelne SPD-Abgeordnete vertreten die Auffassung, für die 
Situation des 11. September gälte in Deutschland "das Kriegsrecht". 
Somit bestünden "klare Maßstäbe". Diese Behauptung ist abenteuerlich 
und rechtsirrig.
Vielmehr hat die ehemalige rot-grüne Bundesregierung das 
Luftsicherheitsgesetz eingebracht, weil es bislang überhaupt keine 
Einsatzgrundlage für die Bundeswehr außerhalb des Verteidigungsfalles
gibt - noch nicht einmal im Falle eines nur von Terroristen besetzen 
Flugzeugs.
Das Luftsicherheitsgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht 
gescheitert. Die Richter stellten fest, dass das Grundgesetz geändert
werden muss, um neue Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr zu 
schaffen.
Eine Änderung des Art. 35, wie von der SPD bevorzugt, ist dazu 
ungeeignet, weil dieser Artikel nur die unbewaffnete Amtshilfe der 
Bundeswehr regelt. Die Anwendung unmittelbarer Zwangsgewalt - im 
Extremfall ein Flugzeugabschuss - ist davon grundverschieden. Somit 
kommt nur eine Änderung des Art. 87a in Betracht, um dem Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
Die pflichtgemäße Initiative des Bundesministers des Innern ist 
ohne seriöse verfassungsrechtliche Alternative und verdient die 
Unterstützung des Koalitionspartners.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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