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Aigner/Weinberg: Föderalismusreform stärkt Bildung und Wissenschaft

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung zur Föderalismusreform
erklären die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin, Ilse 
Aigner MdB, und der zuständige Berichterstatter, Marcus Weinberg MdB:
Die Föderalismusreform ist notwendig. Verflechtung, Verwischung 
von Verantwortlichkeiten, Entparlamentisierung sind nicht geeignet, 
die Herausforderungen eines modernen Bildungs- und 
Wissenschaftssystems zu bestehen. Sie bergen die Gefahr zur Einigung 
auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Innovationen und Wettbewerb 
bleiben auf der Strecke. Die Kompetenzverflechtung und der Versuch, 
durch Nivellierung von Leistungsunterschieden Einheitlichkeit 
herzustellen, hat das gesamte deutsche Bildungssystem geschwächt. Die
PISA-Studien und internationale Hochschulrankings haben dies 
offenbart.
Die Föderalismusreform schafft klare Verantwortlichkeiten und 
nimmt die Länder wettbewerblich in die Pflicht. Sie werden nicht mehr
mit Forderungen an den Bund von eigenen Versäumnissen ablenken, der 
Bund nicht mehr mit populistischen Programmen in die 
Länderzuständigkeiten hineinregieren können. Dies stärkt die 
Demokratie und hebt die Bedeutung des Wählervotums hervor.
Schulpolitik ist Ländersache und bleibt es auch. Allerdings ist 
mehr Klarheit erforderlich. In der Vergangenheit sind Finanzhilfen 
missbräuchlich verwendet worden, um in Feldern ohne 
Gesetzgebungskompetenz operativ tätig zu werden. Mit dem so genannten
"Goldenen Zügel" wurde Politik gemacht. Die Kritik des 
Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm zeigt die Schwächen 
solcher Programme. Der Ausschluss von Finanzhilfen ohne 
Gesetzgebungskompetenz verhindert das Unterlaufen der klaren 
Kompetenztrennung und ist somit sachgerecht. Der in dem Zusammenhang 
verwendete Begriff "Kooperationsverbot" ist ein politischer 
Kampfbegriff, sachgerechter wäre "Einmischungsverbot" oder 
"Verhinderung missbräuchlicher Mittelverwendung".
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat sich als wettbewerbshinderlich
erwiesen und war immer wieder Anlass zu Klagen vor dem 
Bundesverfassungsgericht. Insofern ist es nicht nur ein 
Zwangskorsett, das die Hochschulentwicklung bremst, sondern ein 
Gesetz, das Unsicherheit schafft. Seine Abschaffung ist überfällig.
Die Übertragung des Hochschulbaus auf die Länder ist ebenfalls 
richtig. Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Hochschulbau hat die 
Unterfinanzierung nicht verhindert, sondern nur die 
Verantwortlichkeiten dafür verdeckt. Sie hat auch die 
unterschiedliche Höhe der Investitionen nicht verhindert, lediglich 
das System verlangsamt. Es ist schwer einsehbar, warum die 
Renovierung einer Mensa die Mitentscheidung von Bund und allen 
Bundesländern bedarf.
Auch für die finanzschwachen Länder besteht kein Grund für eine 
Vernachlässigung des Hochschulbaus und der Hochschulen. Die Dotierung
der Hochschulen ist unter den Bedingungen des Länderfinanzausgleichs 
und des Solidarpaktes keine Frage fehlender Mittel, sondern eine 
Frage der Prioritätensetzung. Es ist in der Hand der Länder, 
entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Die Übernahme von 
Verantwortung kann nicht durch egalisierende Maßnahmen erübrigt 
werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Forschungsförderung bleibt für 
Forschung von überregionaler und nationaler Bedeutung erhalten. Auch 
die Alleinförderung des Bundes bleibt weiterhin möglich, die 
Projektförderung des Bundes wird nicht in Frage gestellt. Dies ist 
richtig, weil für Großprojekte der Forschung und zukunftsträchtige 
Forschungs- und Technologiebereiche der Wettbewerbsraum Bundesland zu
klein ist.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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