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Riegert: Autonomie des Sports bei der Bekämpfung von Doping stärken

Berlin (ots)

Zum Bericht der Rechtskommission des Sports gegen
Doping erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU 
Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB:
Die Olympischen Spiele in Turin haben eindeutig bestätigt: Die 
internationalen Maßnahmen des Sports gegen Doping greifen, der Sport 
ist in der Lage, national und international mit staatlicher 
Unterstützung Doping wirksam zu bekämpfen. Von 1200 entnommenen 
Proben war eine positiv. Auch der Vorfall im österreichischen Team 
berechtigt nicht, Sportlerinnen und Sportler unter den 
Generalverdacht der Manipulation zu stellen. Dies mag 
öffentlichkeitswirksam sein, schadet aber dem Sport und nützt der 
Sache nicht.
Man sollte nicht der irrigen Meinung verfallen, dass durch Gesetze
alles geregelt werden kann. Wir haben gesetzliche Regelungen zur 
Bekämpfung des Doping, es fehlt in der Regel am Vollzug. Die vom 
Deutschen Sportbund eingesetzte Rechtskommission zur wirksamen 
Bekämpfung des Doping hat ein Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen. Es 
ist zu prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll und verfassungsrechtlich 
möglich sind.
Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Aufnahme 
eines Hinweises auf Dopingsubstanzen in den Packungsbeilagen von 
Medikamenten, die Verschärfung der Strafbarkeit gemäß §§ 6a in 
Verbindung mit 95 AMG (Strafe bis zu 10 Jahren bei banden- und 
gewerbsmäßigen Taten), die Einrichtung von Anti-Doping-Beauftragten 
bei den Spitzenverbänden und dessen Ansiedlung auf Vorstandsebene 
oder eine umfassende Verstärkung des präventiven Bereichs sind u.a. 
Maßnahmen, die unbürokratisch und schnell umgesetzt werden können.
Den Besitz und die Einnahme von Dopingsubstanzen durch Gesetz unter 
Strafe zu stellen, wäre verfassungsrechtlich  bedenklich und stünde 
einer wirksamen Dopingbekämpfung entgegen. Der von den Sportverbänden
befolgte Grundsatz der "strict liability" besagt, dass jeder Athlet 
für den Stoff, der in seinem Körper aufgefunden wird, selbst 
verantwortlich ist. Der Sportverband kann ihn unmittelbar mit einer 
Sperre belegen. Bei einer strafprozessualen Verfolgung kann der 
Athlet als Beschuldigter jegliche Aussage verweigern, auch was sein 
Umfeld betrifft. Das Gericht muss dem Athleten eine individuelle 
Schuld nachweisen, was in den meisten Fällen sehr schwierig sein 
dürfte.
Gegenüber Doping ist Nulltoleranz der Maßstab. Dafür trägt der 
Sport in erster Linie selbst die Verantwortung. Die Behauptung, der 
Sport könne dies nicht lösen, ist absurd. Wir sollten vielmehr den 
Versuch unterlassen, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch 
gesonderte Gesetze in die Ecke der Kriminalität zu stellen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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