Panasonic Jaguar Racing - Kontinuierlich starke Leistung in der zweiten Formel E-Saison
Rom/Kronberg/Ts. (ots) - - Mit stark verbessertem Jaguar I-TYPE 2 in den ersten sieben Rennen der Saison ...
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Berlin (ots) - Zum Gesetzentwurf zur Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes anlässlich der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag, erklären der für den Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB und der Vorsitzende der sächsischen Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Luther MdB:
Die auf Initiative des Freistaates Sachsen vom Bundesrat eingebrachte Gesetzesvorlage (BT-Drs. 16/ 45) sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2006 vor. Damit wird das seit 1991 bewährte Sonderplanungsrecht für die neuen Länder fort gelten.
Was bisher von Rot-Grün immer abgelehnt wurde, ist nun greifbar nahe. Die SPD hat sich in der Großen Koalition auf Initiative der CDU/CSU dazu durchgerungen, das in den neuen Ländern geltende Planungsrecht zu verlängern.
Damit bleibt es bei der zeit- und Kosten sparenden Reduzierung des Rechtsweges für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf nur eine Instanz (Bundesverwaltungsgericht): In Sachsen beispielsweise dauerte es bei mehreren Verkehrsinfrastrukturprojekten von der Antragstellung bis zur Baureife nur ein bis zwei Jahre.
Die dadurch erreichte Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit führt zu wachstums- und beschäftigungsfördernden Effekten und hat positive Auswirkungen auf die Investitionsvorhaben in den neuen Ländern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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