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Vaatz/Luther: In der Handschrift der Union - Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz wird verlängert

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes anlässlich der heutigen 
ersten Lesung im Deutschen Bundestag, erklären der für den Aufbau Ost
zuständige Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den 
neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB und der Vorsitzende der 
sächsischen Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael 
Luther MdB:
Die auf Initiative des Freistaates Sachsen vom Bundesrat 
eingebrachte Gesetzesvorlage (BT-Drs. 16/ 45) sieht eine Verlängerung
der Geltungsdauer des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes bis zum 
31.12.2006 vor. Damit wird das seit 1991 bewährte Sonderplanungsrecht
für die neuen Länder fort gelten.
Was bisher von Rot-Grün immer abgelehnt wurde, ist nun greifbar 
nahe. Die SPD hat sich in der Großen Koalition auf Initiative der 
CDU/CSU dazu durchgerungen, das in den neuen Ländern geltende 
Planungsrecht zu verlängern.
Damit bleibt es bei der zeit- und Kosten sparenden Reduzierung des
Rechtsweges für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf nur eine
Instanz (Bundesverwaltungsgericht): In Sachsen beispielsweise dauerte
es bei mehreren Verkehrsinfrastrukturprojekten von der Antragstellung
bis zur Baureife nur ein bis zwei Jahre.
Die dadurch erreichte Verfahrensbeschleunigung und 
Rechtssicherheit führt zu wachstums- und beschäftigungsfördernden 
Effekten und hat positive Auswirkungen auf die Investitionsvorhaben 
in den neuen Ländern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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