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Rachel: Aktive Sterbehilfe bleibt abzulehnen.

Berlin (ots)

Zu den Forderungen zur Legalisierung aktiver
Sterbehilfe erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in 
der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas
Rachel MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe 
ab, da die Tötung von Menschen gegen das christliche Menschenbild und
die Menschenwürde verstößt. Diese ist auch in der letzten Phase des 
Lebens zu schützen.
Die Rechtslage und Praxis der Niederlande und Belgiens dürfen für 
uns kein Vorbild sein. Es hat sich gezeigt, dass die aktive 
Sterbehilfe ein Türöffner für die Tötung von nicht als lebenswert 
empfundenem Leben auch ohne ausdrückliches Verlangen ist. Denn in den
Niederlanden werden jährlich etwa Tausend Patienten ohne explizites 
Ersuchen getötet.
Eine Legalisierung ist zudem mit erheblichen Gefahren verbunden: 
Es wäre zu erwarten, dass auf alte und kranke Menschen erheblicher 
sozialer Druck ausgeübt wird, und sie in ihrer Entscheidung eben 
nicht mehr frei sind, weil sie Angst haben, zur Last zu fallen und 
ungeliebt zu sein.
Deshalb müssen wir uns gegen die Versuche stellen, die die Tötung 
oder den assistierten Suizid als möglichen Ausweg aus menschlichem 
Leid etablieren wollen. Uns ist vielmehr aufgegeben, endlich für die 
notwendige Unterstützung und Begleitung sterbender Menschen und ihrer
Angehörigen zu sorgen und palliativmedizinische Versorgung und 
Hospizdienste entsprechend auszubauen. Hierzu hat die 
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in ihrem 
Bericht Palliativmedizin und Hospizarbeit (BT-Drs 15/5858) Reihe 
konkreter Vorschläge erarbeitet.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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