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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Zöller/Storm/Michalk: Entgeltbegrenzung für hohe SED-Kader muss bleiben

Berlin (ots)

Im Hinblick auf die abschließenden Beratungen des
Gesetzentwurfs der Regierungskoalition zur Änderung des Anspruchs-
und Anwartschaftsüberführungsgesetzes heute im Deutschen Bundestag
erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, der sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, und die
zuständige Berichterstatterin, Maria Michalk MdB:
Die Entgeltbegrenzung für hohe SED-Kader muss bleiben. Das sind
wir den Opfern der SED-Diktatur und den Rentnerinnen und Rentnern,
die von Rot-Grün wiederholt mit Nullrunden abgespeist werden,
schuldig. Deshalb sind wir froh, dass die rot-grüne
Regierungskoalition über ihren Schatten gesprungen ist und ihren
Gesetzentwurf auf unser Drängen hin deutlich nachgebessert hat. Die
Neuregelung, auf die wir uns gestern interfraktionell verständigt
haben, bringt Rechtsfrieden und ist vor allem auch für die Opfer der
SED-Diktatur akzeptabel. Die Neuregelung trägt ganz wesentlich die
Handschrift der Union. Das darf bei allem Konsens in der Sache nicht
unter den Tisch fallen. Eine gesetzliche Neuregelung des Anspruchs-
und Anwartschaftsüberführungsgesetzes war nach dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 (1 BvL 3/98) notwendig
geworden. Darin hat das Gericht entschieden, dass die bisherige
generelle Entgeltbegrenzung bei so genannten E3-Fällen (Personen, die
in der DDR mehr als 30.000 M jährlich verdient haben)
verfassungswidrig ist. Es hat den Bundesgesetzgeber zu einer
Neuregelung bis zum 30. Juni 2005 aufgefordert, ansonsten würden die
Entgeltbegrenzungen automatisch entfallen. Gleichzeitig hat das
Gericht bestätigt, dass die Entgeltbegrenzungen für Mitarbeiter der
Staatssicherheit verfassungsmäßig sind (Beschluss vom 22. Juni 2004,
1 BvR 1070/02).
Nachdem die rot-grüne Bundesregierung fast zehn Monate auf
Tauchstation gegangen war, hatte sie es auf einmal sehr eilig. Am 19.
April 2005 hat die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf vorgelegt,
der zwei Tage später in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.
Gestern wurde der Entwurf das erste Mal im zuständigen Fachausschuss
beraten, heute soll er im Bundestag verabschiedet werden. Wir haben
uns von dieser plötzlichen Eile nicht beirren lassen. Mit unserem
Änderungsantrag, den wir gestern im Fachausschuss gestellt haben,
haben wir die Regierungskoalition zum Umlenken bewegen können. Ohne
diesen Änderungsantrag wäre eine Verständigung auf die letztlich
interfraktionell vereinbarte Neuregelung nicht möglich gewesen.
Um eines klarzustellen: Es ist richtig, dass die bestehenden
Entgeltbegrenzungen bei der Rentenberechnung auf diejenigen Personen
konzentriert werden, die solche Funktionen im Parteiapparat der SED,
in der Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt haben, die auch eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
sowie dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umfasste. Diesen Ansatz
im ursprünglichen Gesetzentwurf haben wir von Anfang an unterstützt.
Allerdings sprang der ursprüngliche Gesetzentwurf von Rot-Grün zu
kurz. In der DDR gab es zahlreiche weitere Personengruppen, die eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem MfS und dem AfNS hatten. Das zeigen
die Empfehlungen der Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR von Ende April 2005. An
diesen Vorschlägen lehnt sich die interfraktionell vereinbarte
Neuregelung in wesentlichen Punkten an. Die Neuregelung ist ein
Erfolg der Union.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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