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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Vaatz: Fall Voigt erfordert Aufklärung durch die Bundesregierung und durch Karsten Voigt selbst

Berlin (ots)

Zu den Antworten der Bundesregierung in der
Fragestunde am 16. März 2005 bezüglich des Koordinators für die
deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt, Karsten
Voigt, erklärt der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter anderem
für die Arbeitsbereiche Neue Länder und Menschenrechte zuständige
Stellvertretende Vorsitzende, Arnold Vaatz MdB:
In der Fragestunde am 16. März 2005 haben mehrere Abgeordnete der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung um
Sachverhaltsaufklärung zu den zwei Themenkomplexen „Möglicher Verrat
von DDR-Bürgerrechtlern durch Karsten Voigt“ und „Übergabe von NATO-
Papieren durch Karsten Voigt an die DDR“ gebeten. Dies hatte der
„FOCUS“ in seiner Ausgabe vom 21. Februar 2005 (9/2005) mit dem
Abdruck eines entsprechenden Vermerks, der von Mitarbeitern des
Zentralkomitees der SED gefertigt worden war, publik gemacht. Die
Antworten der Bundesregierung sind unzureichend.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, hat sich
damit begnügt, zweimal auszugsweise einen Artikel des „Spiegel“ aus
dem Jahr 1992 (35/1992) zu verlesen. Dort hatte sich Karsten Voigt zu
den Verratsvorwürfen gegenüber den Bürgerrechtlern Bärbel Bohley und
Wolfgang Templin geäußert. Frau Müller trug vor:
“Richtig ist, dass ich mich mehrfach für die freie
Einreisemöglichkeit von Bärbel Bohley und Templin eingesetzt habe ...
Alles andere sind Deutungen und Erfindungen derjenigen, die den
Vermerk geschrieben haben.“
Diese Stellungnahme räumt keinen der erhobenen Verratsvorwürfe
gegen die beiden Bürgerrechtler aus. Vielmehr erklärt Karsten Voigt
ausdrücklich, dass er Gespräche geführt habe mit dem Ziel, die
Wiedereinreisemöglichkeit für sie zu schaffen.
Und genau dieses wird in dem fraglichen Vermerk für das SED-
Zentralkomitee behauptet, allerdings mit dem Zusatz, dass er diese
Einreisemöglichkeit der SED hat schmackhaft machen wollen, indem er
empfohlen hat, Bärbel Bohley und Wolfgang Templin hinterher
einzusperren und sie unter einem anderen Vorwand aus der DDR wieder
auszuweisen.
Hier bleibt uns die Bundesregierung die eingeforderte Aufklärung
schuldig. Im Hinblick auf die von Karsten Voigt bereits 1992 gemachte
Aussage und die von ihm ausgeübte hochsensible Tätigkeit als
Koordinator für deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im Auswärtigen
Amt ist nicht nachvollziehbar, wie die Bundesregierung den Vermerk
ohne jede Prüfung einfach als „abstrus“ bewertet und die Thematik
insgesamt als bloß „hypothetischen Sachverhalt“ abtut.
Die im „FOCUS“ erhobenen Vorwürfe sowie die im „Spiegel“
wiedergegebene Aussage des Zentralkomitee-Mitarbeiters Uschner müssen
solange als zutreffend betrachtet werden, solange Karsten Voigt
dagegen nicht beispielsweise im Wege der Unterlassungsklage vorgeht.
Wegen der von Karsten Voigt heute im Auswärtigen Amt ausgeübten
Tätigkeit können wir uns damit nicht zufrieden geben. Wir fordern
daher die Bundesregierung auf, diesen Sachverhalt unverzüglich
aufzuklären.
Zumindest bezüglich des zweiten Sachverhalts, der möglichen
Übergaben von NATO-Papieren an die DDR, besteht jetzt mehr Klarheit.
Alfred Hartenbach, der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium der Justiz, musste einräumen, dass sein Ressort mit
Bericht vom 29. November 2004 davon in Kenntnis gesetzt worden ist,
dass geprüft werde, ob der Anfangsverdacht einer Staatsschutzstraftat
besteht.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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