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Koschyk: Dem internationalen Terrorismus die Basis entziehen

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes zur Versagung von Daueraufenthaltsrechten
bei Unterstützung von Terrororganisationen erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes begrüße
ich ausdrücklich. Ihr Bedeutungsgehalt wird maßgebliche Bedeutung für
die Terrorismusbekämpfung haben.
Die Entscheidung bestimmt erstmals höchstrichterlich näher, was
unter „Unterstützen terroristischer Bestrebungen“ zu verstehen ist
und definiert dies so weit, dass künftig hierunter jegliche
Vorfeldunterstützung zu verstehen ist. Künftig können sich Gerichte
dem nicht mehr mit der Begründung entziehen, die bloße Teilnahme an
Veranstaltungen der PKK oder ähnlichen Organisationen reiche nicht
aus, um die Aufenthaltsverfestigung zu unterbinden.
Die näher zu definierende Norm war auf Drängen der CDU/CSU in das
Zuwanderungsgesetz eingefügt worden („wenn Tatsachen die
Schlussfolgerung rechtfertigen, dass der Ausländer einer Vereinigung
angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er
eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat“).
Die jetzt verbindliche Auslegung wird zu einem erheblichen
Sicherheitsgewinn führen. Dies entspricht dem Anliegen der Union, die
Abwehr der von Sicherheitsgefährdern ausgehenden Gefahren zu
erleichtern. Die Entscheidung hat auch ganz wesentliche Bedeutung für
die vollständige Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus
den UN-Sicherheitsratsresolutionen 1269 (1999) und 1373 (2001).
Bereits am 18. September 2001 hatte der UN-Sicherheitsrat die
Resolution 1373 (2001) gefasst, wonach von allen Staaten in einem
umfassenden Sinne alle Maßnahmen bezüglich der Einreise und des
Aufenthaltes von Ausländern zu ergreifen sind, die zur Verhütung und
Bekämpfung aller Formen und Ausprägungen von Terrorismus erforderlich
sind. Der Sicherheitsrat fordert (u. a.):
dass alle Staaten denjenigen, die terroristische Handlungen
finanzieren, planen, unterstützen oder begehen, oder die den Tätern
Unterschlupf gewähren, einen sicheren Zufluchtsort verweigern werden
[1373 (2001), Ziffer 2. c)];
dass alle Staaten, bevor sie einer Person den
Flüchtlingsstatus gewähren, im Einklang mit den entsprechenden
Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts und des Völkerrechts,
einschließlich der internationalen Menschenrechtsnormen, geeignete
Maßnahmen ergreifen, um sich zu vergewissern, dass der Asylsuchende
keine terroristischen Handlungen geplant oder erleichtert oder sich
daran beteiligt hat [1373 (2001), Ziffer 3. f)].
Der Umsetzung dieser Anforderungen bringt uns die heutige
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen ganzen Schritt
näher.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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