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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Karlsruhe muss Verfassungsbruch stoppen

Berlin (ots)

Zur Entscheidung der Union, gegen den
Nachtragshaushalt 2004 Verfassungsklage zu erheben, erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB:
2004 wird Deutschland zum dritten Mal in Folge das Maastrichter
Defizit-Kriterium nicht erfüllen. Entgegen der Begrenzung der
Nettokreditaufnahme gemäß Art. 115 Grundgesetz auf die Summe der
Investitionen werden im Bundeshaushalt zum dritten Mal in Folge
deutlich höhere Schulden gemacht. Bundesfinanzminister Eichel hat es
in seiner gesamten Amtszeit nicht vermocht, die sich aus dem
Grundgesetz, dem Maastrichter Vertrag und den Vereinbarungen im
Finanzplanungsrat ergebenden Begrenzungen der Schuldenaufnahme des
Bundes einzuhalten.
Für das Jahr 2005 sehen die Pläne des Finanzministers vor,
zusätzlich zur Nettokreditaufnahme von 22 Mrd. € Einmaleinnahmen im
Umfang von fast 23 Mrd. € in den Haushalt einzustellen (rund 16,5
Mrd. € Privatisierungseinnahmen sowie rund 5,5 Mrd. €
Forderungsverkäufe der Postunterstützungskassen). Weil dieses
einmalige, nicht wiederholbare Einnahmen sind, akzeptiert der
Bundesfinanzminister damit eine langfristige Verfestigung der
Nettokreditaufnahme bei über 40 Mrd. €. Das ist für künftige
Generationen nicht hinnehmbar.
Im Zusammenhang mit der Klage gegen den Nachtrag 2004 soll auch
die Frage geprüft werden, ob es der Bundesregierung und dem Bundestag
erlaubt ist – so wie beim ursprünglichen Haushaltsgesetz 2004
geschehen – objektiv und erkennbar falsche Zahlen per Gesetz zum
Bundeshaushalt zu machen. Einer Regierung, die von ihren Bürgern
Gesetzestreue verlangt, kann man nicht durchgehen lassen, dass sie
permanent die Verfassung bricht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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