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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Reform des Unterhaltsrechts ist verfassungsrechtlich bedenklich

Berlin (ots)

Zu den Plänen der Bundsregierung, das
Unterhaltsrecht zu reformieren, erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Pläne der Bundesregierung zielen darauf ab, die Ehe als
lebenslange Gemeinschaft zu schwächen. Dies wird besonders deutlich
bei dem Vorhaben, die Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau
bei Kindesbetreuung zu schwächen, die der nichtehelichen Mutter
dagegen zu stärken. Eheleute begründen mit der Heirat bewusst
gegenseitige Unterhaltspflichten. Der Unterhalt, den eine geschiedene
Mutter vom Ex-Ehemann bekommt, dient nicht allein der Betreuung der
Kinder, sondern beruht auch auf dem Prinzip der fortwirkenden
nachehelichen Solidarität, zu der sich Mann und Frau verpflichten,
wenn sie heiraten. Nichteheliche Lebenspartner gehen diese Pflichten
bewusst gerade nicht ein. Der Unterhalt, den eine nichteheliche
Mutter vom Vater ihres Kindes erhält, dient der Betreuung der Kinder.
Dem Kindeswohl muss das Unterhaltsrecht Rechnung tragen, es darf
jedoch nicht die nach dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz
für Ehe und Familie gebotene Unterscheidung zwischen ehelicher und
nichtehelicher Lebensgemeinschaft nivellieren.
Dies aber will die Bundesregierung offensichtlich, und die Reform
des Unterhaltsrechts soll ein weiterer Schritt in diese Richtung
sein. Nach der Stiefkindadoption, die jetzt mit dem neuen
Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen wurde, geht es der
Regierungskoalition auch bei den Plänen zum Unterhaltsrecht
offensichtlich darum, nicht nur die nichtehelichen
Lebenspartnerschaften zu stabilisieren, sondern die Ehe zu schwächen.
Diese Politik setzt sich in ihren Wertungen in einen diametralen
Gegensatz zum Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz
von Ehe und Familie begründet.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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