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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl: Kehrtwende der Bundesregierung im Energierecht ist ein Schritt in die richtige Richtung

Berlin (ots)

Zu der Gegenäußerung der Bundesregierung zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts erklärt die
wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dagmar G. Wöhrl MdB:
Ich begrüße es ausdrücklich, wenn die Bundesregierung - wie
angekündigt - im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens
Vorschläge unterbreiten wird, die die baldige Einführung der
Anreizregulierung ermöglichen. Dies ist eine der Kernforderungen der
Union.
Die Bundesregierung begrenzt die ex-ante Genehmigung allerdings
zunächst auf Erhöhungen der Netzzugangsentgelte. Dies wird zu prüfen
sein. Spätestens nach einer Übergangsphase müssen nicht nur die
Erhöhungen der Entgelte „ex-ante“ genehmigt werden. Dazu muss das
Gesetz klare Regelungen enthalten.
Um den Wettbewerb bei den Strom- und Gasmärkten zu stärken, sind
die von der Regierung jetzt vorgeschlagenen Änderungen aber noch
nicht ausreichend. Langfristig muss die Netzregulierung dazu führen,
dass die Bildung der Netznutzungsentgelte nicht mehr kostenbasiert,
sondern durch ein sinnvolles Regulierungssystem marktorientiert
erfolgt. Als zentraler Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit
der Netznutzungsentgelte bietet sich der Begriff der „effizienten
Leistungsbereitstellung“ an.
Abzulehnen ist der nach wie vor von der Regierung vorgesehene
„Regulierungsbeitrag“. Die Regulierungskosten auf die
Energieversorgungs-unternehmen umzulegen, ist ordnungspolitisch
falsch, verfassungsrechtlich problematisch und würde zu einer
Erhöhung der Energiepreise führen.
Nicht verständlich ist auch, dass sich die Regierung nicht zu
einer Abschaffung der Behördenaufsicht über die Stromtarife für
Privatkunden und eine Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens
durchringen kann.
Nicht sachgerecht ist auch die derzeit vorgesehen Aufteilung der
Regulierungsaufgaben zwischen Bund und Ländern.
Durch die über ein Jahr verspätete Vorlage des Entwurfs zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung
viel Verunsicherung geschaffen und Investitionen verhindert. Ich
hoffe, dass wir jetzt im weiteren Gesetzgebungsverfahren zügig zu
vernünftigen Ergebnissen kommen werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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