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Bleser/Klöckner: Kabinettsvorlage des Arzneimittelgesetzes verfehlt das Ziel

Berlin (ots)

Zum jetzt ins Bundeskabinett eingebrachten Entwurf
der Arzneimittelgesetz-Novelle erklären der Tierschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die zuständige
Berichterstatterin im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB:
Der jetzt von Frau Künast an das Bundeskabinett vorgelegte Entwurf
eines 13. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist völlig
ungeeignet, die Praxisprobleme von Tierhaltern und
Veterinärmedizinern zu lösen. Deshalb haben die Bundesländer bereits
mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass sie diesen Entwurf nicht
mittragen werden.
Besonders die im Entwurf vorgesehene Indikationsliste stößt auf
breite Ablehnung. In der Praxis würde die Beschränkung auf bestimmte
Anwendungsgebiete nicht nur eine Erhöhung des ohnehin schon
übertriebenen bürokratischen Aufwands bedeuten, sondern die Tierärzte
de facto auf die Diagnose einer begrenzten Anzahl von Erkrankungen
zwingen. Das kann aber weder Ziel des Tierschutzes noch des
Verbraucherschutzes sein.
Der Gesetzentwurf ist insgesamt eine Mogelpackung. Zwar würde die
umstrittene Indikationsliste mit Zustimmung des Bundesrates erstellt
werden müssen. Die Kommission, die für die Ausarbeitung der Liste
zuständig sein soll, würde jedoch ohne Mitwirkung der Bundesländer
allein durch das Verbraucherschutzministerium eingesetzt werden. Es
kann aber nicht sein, dass ein derart entscheidendes Kontrollgremium
anhand des Parteibuchs oder der Linientreue zu Frau Künast
zusammengesetzt wird.
Das von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Instrument des
Behandlungsplans im Rahmen einer Bestandsbetreuung ist ein
tragfähiges Konzept, dass auch bei Landwirten und Tierärzten auf
breite Zustimmung trifft. Ein neues Tierarzneimittelrecht muss
entsprechend des Ansatzes der Unionsfraktion darauf basieren, dass
der Tierarzt nicht weiter an der Krankheit eines Tieres, sondern an
dessen Gesunderhaltung verdient. Im Zentrum der Neuregelung muss
daher das veterinärmedizinische Gesamtmanagement der Tierbestände
stehen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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