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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Göbel: Seltsames Sammelsurium

Berlin (ots)

Zur heutigen Debatte zur Übertragung von Regelungen
der sozialen Pflegeversicherungen in das Dienstrecht erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Es kommt nicht oft vor, dass ein Gesetzentwurf am Ende der
parlamentarischen Beratungen ganz anders aussieht als zu deren
Beginn. Bei dem Entwurf mit dem typisch rot-grünen Bandwurmtitel
„Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen
Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger
dienstrechtlicher Vorschriften“ ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
allerdings gelungen, einen zentralen Punkt herauszubrechen:
Gegen den Willen auch der Bundesregierung hatten SPD und Grüne
versucht, für die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
versicherten Beamten einen Beitragszuschuss einzuführen. Die
politische Überlegung war wohl, durch die Hintertür erste
Vorfestlegungen für die Einheitskasse („Bürgerversicherung“) zu
treffen. Inhaltlich war der Entwurf so mangelhaft, dass die Koalition
dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt ist, diesen Punkt
aus dem Gesetz herauszunehmen.
So können jetzt die Alternativen, die die von der CDU/CSU-Fraktion
benannten Sachverständigen Dr. Leienbach (PKV-Verband) und
Dauderstädt (dbb / GdS) am Montag bei der von uns durchgesetzten
Anhörung unterbreitet haben, intensiv geprüft werden. Im Antrag der
Koalition heißt es zum PKV-Angebot „diesem Personenkreis zumutbare
Bedingungen anzubieten“ weiter: „Das Angebot muss aber noch
konkretisiert werden und es bedarf gründlicher Prüfung, ob damit eine
dauerhafte Lösung des Problems bewirkt werden kann“.
Gut ist, dass das Instrument der Teildienstfähigkeit jetzt
dauerhaft zur Verfügung steht. Zu beklagen ist allerdings, dass
Bundesbehörden davon nur unzureichend Gebrauch machen. Hier ist die
Bundesregierung gefordert, damit unnötige und kostenträchtige
vollständige Zurruhesetzungen vermieden werden können.
Nicht verzichten wollte die Koalition dagegen auf die von ihr
fälschlicherweise als „wirkungsgleich“ bezeichnete Übertragung der
Regelungen der sozialen Pflegeversicherung auf Beamte. Nicht
wirkungsgleich ist die Regelung, weil Rentner, die auf der einen
Seite ihren Pflegeversicherungsbeitrag vollständig selber zahlen, auf
der anderen Seite mit Entlastungen beim GKV-Beitragssatz rechnen
können. Versorgungsempfänger dagegen müssen ihren
Pflegeversicherungsbeitrag nun zwar auch vollständig selber zahlen,
kommen allerdings nicht in den Genuss sinkender Beiträge für ihre
Krankenversicherung. Im Gegenteil, die Tarife der privaten
Krankenversicherungen steigen stark.
Ausweis nachlässiger Regierungsarbeit sind die Punkte, die die
Koalition kurzfristig neu in das Gesetz aufgenommen hat: Dass z. B.
die Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte auch für
Altersteilzeitler gilt, ist unseres Erachtens selbstverständlich. Und
dass Teilzeitkräfte bislang noch nicht für Personalvertretungen
wählbar sind liegt daran, dass die Bundesregierung eine entsprechende
Richtlinie noch nicht umgesetzt hat.
Fazit: Einem solch seltsamen und wenig überzeugenden Sammelsurium
kann die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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