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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Baumann: Erneuter Erfolg für politische Häftlinge

Berlin (ots)

Zur heutigen Ankündigung der Bundesregierung im
Innenausschuss, die Mittel zur Unterstützung ehemaliger politischer
Häftlinge um 2,765 Mio. Euro aufzustocken, erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB und der zuständige Berichterstatter, Günter Baumann MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung,
der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zusätzliche Mittel in
Höhe von 2,765 Mio. Euro zuzuweisen.
Dadurch ist es möglich, dass alle derzeit anerkannten rund 1.300
Antragsteller noch in diesem Jahr eine Unterstützung bei
wirtschaftlicher Notlage nach § 18 Häftlingshilfegesetz (HHG)
bekommen können. Die meisten warten auf diese notwendige
Unterstützung bereits über ein Jahr.
Mit der überplanmäßigen Ausgabe reagiert die Bundesregierung zum
zweiten Mal auf den CDU/CSU-Antrag „Unterstützung für ehemalige
politische Häftlinge umgehend sicherstellen“ (BT-Drs. 15/1524).
Bereits im November 2003 hatte die Bundesregierung 1 Mio. Euro
überplanmäßig zur Verfügung gestellt, womit rund 500 Betroffenen
geholfen werden konnte.
Das sind zweifellos Erfolge für die ehemaligen politischen
Häftlinge im kommunistischen Machtbereich, die es ohne diese
Initiative der CDU/CSU nicht gegeben hätte.
Die CDU/CSU wird das Thema allerdings weiter verfolgen, weil sich
auch durch die überplanmäßige Ausgabe an der strukturellen
Unterfinanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
nichts ändert. So ist schon in den kommenden Monaten erneut mit über
tausend bewilligungsfähigen Anträgen auf Unterstützung in einer
wirtschaftlichen Notlage zu rechnen. Die im Haushaltsplan 2005 für
diesen Titel vorgesehenen 767.000 Euro werden allenfalls zur
Auszahlung eines Drittels der beantragten Leistungen ausreichen.
Nach Auffassung der Union ist es eine Missachtung der Opfer
kommunistischer Gewaltherrschaft, wenn diesen formal ein gesetzlicher
Anspruch zugestanden wird, dann aber in der Praxis trotz erwiesener
Berechtigung Warteschleifen von über einem Jahr, in nicht wenigen
Fällen auch über zwei Jahre, zugemutet werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher einen weiteren Antrag
eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die
Häftlingshilfestiftung bis zur Erledigung ihrer Aufgaben zu erhalten
und eine ausreichende finanzielle Ausstattung bereits in den
planmäßigen Haushaltsansätzen zu gewähren (BT-Drs. 15/3763). Der
gegenwärtige Zustand, dass die Stiftung jedes Jahr ihre Leistungen
nach § 18 HHG bereits im Frühjahr einstellen muss, um dann auf
Initiativen der Opposition und auf den guten Willen der Regierung zu
hoffen, ist für die Betroffenen unerträglich.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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