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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Geplanter Ausbau der Kinderbetreuung genügt den Anforderungen nicht

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zum Ausbau
der Kinderbetreuung für die unter dreijährigen Kinder beschlossen.
Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Ziel muss es sein, bundesweit zu einem bedarfsgerechten,
flächendeckenden Kinderbetreuungsangebot zu kommen, das nicht nur die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit erlaubt,
sondern auch die frühe Bildung der Kinder fördert. Hinter diesem Ziel
bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowohl qualitativ als
auch quantitativ meilenweit zurück.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt will das Angebot von
Betreuungsplätzen für die unter Dreijährigen in den alten
Bundesländern verfünffachen, d. h. von heute knapp 3 auf 15 Prozent.
Damit bleibt sie hinter ihrem eigenen Anspruch, bis zum Jahr 2010 das
Angebot auf 20 Prozent aufzustocken, deutlich zurück. In den neuen
Ländern gibt sich Renate Schmidt mit dem derzeitigen Stand von 37
Prozent zufrieden, unabhängig davon, ob etwa in den Städten ein
größeres Angebot benötigt wird. Auch können nicht alle Eltern von dem
Angebot Gebrauch machen: „Bedarfsgerecht“ bedeutet nach dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass Kinder von berufstätigen
Eltern und Alleinerziehenden sowie Kinder mit einem besonderen
Förderbedarf bevorzugt betreut werden. Das Angebot muss jedoch für
die Kinder aller Eltern gelten.
Auch qualitativ bleibt der Gesetzentwurf hinter den ursprünglichen
Absichten zurück; der Anspruch auf eine frühe Förderung der Kinder
bleibt auf der Strecke. Dabei haben internationale Studien wie PISA
und IGLU gezeigt, dass Deutschland erheblichen Reformbedarf im
Bereich Bildung und Erziehung hat. Um diese Defizite zu beheben,
müssen Kinder früher und intensiver gefördert und gefordert werden.
Dies gilt insbesondere für die Erziehung und Bildung vor Eintritt in
die Schule.
Auch die Finanzierung ist nach wie vor ungewiss. Noch Ende April
hatte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt im Bundestagsausschuss
erklärt, dass sie das Gesetz nur dann in den Bundestag einbringen
wolle, wenn die Finanzierung gesichert sei. Wider besseres Wissen
bringt sie nun ein Gesetz auf den Weg, das auf tönernen Füssen steht.
Denn die Kommunen haben der Bundesregierung immer wieder versichert,
dass sie die von ihnen errechneten Mehrausgaben in Höhe von 2,5 Mrd.
€, und nicht - wie von der Bundesregierung veranschlagt - von 1,5
Mrd. €, angesichts ihrer prekären Finanzsituation nicht schultern
können. Die angebliche finanzielle Entlastung der Kommunen durch die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ein rot-grüner
Wunschtraum. Wir brauchen endlich eine Reform der Gemeindefinanzen,
die die Kommunen in die Lage versetzt, die Betreuung für Kinder
qualitativ und quantitativ zu verbessern. Die Kommunen haben bereits
erhebliche Anstrengungen unternommen. Und wenn sie im Rahmen der
verfügbaren Mittel Prioritäten für die Kinderbetreuung setzen müssen,
dann bleiben womöglich andere Maßnahmen, wie die Renovierung von
Schwimmbädern oder die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen, auf
der Strecke. Das Nachsehen hätten wieder einmal die Kinder.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vor der Sommerpause einen
Antrag zum Ausbau der Kinderbetreuung im Deutschen Bundestag mit
folgenden Eckpunkten eingebracht:
Für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder muss vor allem die
Tagespflege dem Bedarf der Eltern entsprechend qualitativ und
quantitativ ausgebaut werden. Für Kinder von drei bis sechs Jahren
müssen die vorschulischen Bildungsmöglichkeiten gefördert werden.
Deshalb fordern wir ein kostenfreies drittes Kindergartenjahr für
Eltern mit zwei und mehr Kindern. Ziel ist es auch, dass die
Einschulung mit sechs Jahren zur Regel wird. Ebenso wichtig ist eine
Reform der Ausbildung der Erzieher/innen.
Grundsatz aller Maßnahmen ist die Wahlfreiheit der Eltern.
Voraussetzung dafür sind bedarfsgerechte Angebote sowohl in
Tageseinrichtungen als auch in der Tagespflege.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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