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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Fahrenschon: Bundesrat macht Weg für Wagniskapitalfonds frei

Berlin (ots)

Zur heutigen Beschlussfassung des Bundesrats zum
Gesetzentwurf zum Thema Wagniskapital erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und
der zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon MdB:
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur
Förderung von Wagniskapital zugestimmt. Das Gesetz, das auf einem
gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis
90/Die Grünen basiert, sieht die einheitliche Behandlung der
Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern vor. Ziel ist
es, eine sachgerechte und eindeutige gesetzliche Grundlage zur
Besteuerung von Wagniskapitalfonds zu schaffen und berechenbare und
faire steuerliche Rahmenbedingungen für Initiatoren von Venture
Capital Fonds sicherzustellen.
Wagniskapitalgesellschaften werden als Instrument der
außerbörslichen Unternehmensfinanzierung immer wichtiger. Der
Wagniskapitalfinanzierungsmarkt ist – nach stürmischer
Aufwärtsentwicklung von 1998 bis 2000 – in Deutschland in letzter
Zeit stark eingebrochen. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der
allgemeinen Konjunkturschwäche und der allgemeinen Unsicherheit an
den Finanzmärkten und andererseits in der anhaltenden Verunsicherung
der Investoren hinsichtlich der steuerlichen Behandlung sog. Venture
Capital Fonds bzw. Private Equity Fonds.
Die bisher übliche Verwaltungspraxis bei der Besteuerung des
erhöhten Gewinnanteils („carried interest“) von Initiatoren von
Wagniskapitalfonds war gesetzlich lediglich durch ein Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Der sog. „carried interest“
war dadurch in Deutschland steuerlich nicht eindeutig qualifiziert.
Diese Rechtsunsicherheit führte zu einem deutlichen Standortnachteil
Deutschlands im internationalen Wettbewerb um Kapital zur
Unternehmensfinanzierung und sorgte dafür, dass in Deutschland
mittlerweile so gut wie keine neuen Wagniskapitalfonds mehr aufgelegt
werden.
Das jetzt verabschiedete Gesetz gewährleistet für die Branche eine
langfristige Planungssicherheit und macht den Finanzplatz Deutschland
wieder international wettbewerbsfähig. Der erhöhte Gewinnanteil eines
Initiators eines Venture Capital Fonds wird künftig kraft Gesetzes
stets im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit vereinnahmt und
unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren. Durch diese gesetzlich
eindeutige Regelung wird der Finanzplatz Deutschland gestärkt und
wird in Zukunft wieder ein attraktiver Standort für
Wagniskapitalfonds sein.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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