Reiche: Hochschulförderung braucht solide Grundlagen statt vollmundiger Ankündigungen
Berlin (ots)
Zu den Beratungen der Bund-Länder-Kommission Bildungsplanung und Forschungsförderung zum Elitenetzwerk für die Hochschulen erklärt die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Eine bessere Förderung der Hochschulen ist unverzichtbar. Die Schaffung eines Netzwerkes von Exzellenzzentren an Hochschulen ist im Gegensatz zur Dekretierung einer Eliteuniversität richtig. Doch Bundesministerin Bulmahn hat wieder einmal den Mund zu voll genommen. Sie wollte um ihres PR-Erfolgs die Länder auf einen Weg pressen, ohne dass die Grundlagen und die Knackpunkte des Programms geklärt sind. Vor der Entscheidung müssen die Zuständigkeiten wie auch die Finanzen geklärt sein. Der Bund hat bisher nicht nachgewiesen, dass die Spitzenförderung für die Hochschulen nicht zu Lasten der Breitenförderung geht. Im Haushalt 2005 sind lediglich 5 Mio. Euro für die Exzellenzförderung an Hochschulen vorgesehen. Das kommt über die obligatorische Bulmahnsche Hochglanzbroschüre kaum hinaus. Weitere finanzielle Plandaten liegen nicht vor.
Vorsicht ist auch deshalb angesagt, weil die Bundesregierung angeblich schon 50 Mio. Euro einseitig für eine Universität zugesagt hat.
Zudem muss die verfassungsrechtliche Grundlage des Programms klar sein, d. h. die zukünftige Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern in der Bildungs- und Forschungspolitik. Deshalb ist es richtig, zunächst die Entscheidung der Föderalismuskommission im Herbst abzuwarten.
Starten soll die Förderung nach Vorstellungen der Bundesregierung so wieso erst 2006. Das Wehgeschrei der Bundesministerin ist also völlig unangebracht und nur politisch motiviert. Den behaupteten Zeitdruck gibt es nicht. Ein solides Fundament zu gießen ist die Voraussetzung für den Erfolg und keine Blockade. Nichts könnte dem Hochschulstandort Deutschland mehr schaden als auf Sand gebaute Luftschlösser. Die Ministerin sollte die Zeit nutzen und ihre Hausaufgaben, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Untermauerung, machen.
Die Förderung von Spitzenleistungen kann nur wirken, wenn sie auf fruchtbaren Boden fällt. Vorrangig notwendig sind Strukturreformen. Als erstes muss das Hochschulrahmengesetz entschlackt werden. Die gerade beschlossene Neuregelung des Hochschulzugangs mit der Erhöhung der Selbstauswahlquote der Hochschulen auf 60 Prozent ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch müssen weitere folgen. Die ZVS in der derzeitigen Form gehört abgeschafft. Das Verbot zur Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium muss fallen. Hochschulen brauchen Autonomie, um sich entwickeln zu können. Wer, wie die rot-grüne Bundesregierung, an einem überkommenen Hochschulrahmengesetz klammert und nach wie vor Details zentral vorgeben will, der sitzt im Bremserhäuschen und fährt nicht auf der Überholspur.
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