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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Carstensen/Connemann: Trittins Entscheidung Unsinn

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum geplanten
Hochwasserschutzgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
Es gibt keine fachlich belegbare Begründung für ein generelles
Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten. Ein solcher Zusammenhang
zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Hochwasserschutz besteht
nicht. Dies ergab die gestrige öffentliche Anhörung zum
Gesetzesvorhaben im Deutschen Bundestag. Damit wurde die ablehnende
Haltung der Union bestätigt, die sich in erster Lesung gegen den
Gesetzentwurf gewandt hatte. Fast alle der eingeladenen Experten
bestätigten, dass die vom Bundesumweltministerium geschilderten
Gefahren durch Bodenerosion und den Eintrag von Nährstoffen und
Pflanzenschutzmitteln fachliche Fehleinschätzungen sind. In
Überschwemmungsgebieten kommt es durch den Ackerbau zu keinem
flächenhaften Bodenabtrag. Im Gegenteil: Die fruchtbarsten Böden sind
gerade in Auenlandschaften durch Sedimentation, als Ablagerung,
entstanden. Nach den Vorgaben im vorliegenden Gesetzentwurf wären bis
zu 900.000 Hektar vom Ackerbauverbot betroffen. Dies würde zu
Einkommens- und Vermögensverlusten von über 4 Milliarden Euro führen.
Nach wie vor konnte das federführende Bundesministerium keinerlei
Zahlen über den Umfang der betroffenen Flächen oder über die Kosten
vorgelegen. Wir fordern deshalb Bundesminister Trittin weiterhin auf,
Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen.
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