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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen/Fahrenschon: Anwendung des Jugendschutzgesetzes bei Alkopops statt Steuer

Berlin (ots)

Zur Alkopops-Anhörung im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Ursula Heinen MdB, und der zuständige
Berichterstatter im Finanzausschuss, Georg Fahrenschon MdB:
Die Position der CDU/CSU-Fraktion in der morgigen Anhörung ist
unverändert klar und eindeutig: Der Umgang von Kindern und
Jugendlichen mit Alkohol, insbesondere mit den Mode-Mix-Getränken
Alkopops, ist erschreckend und sehr beunruhigend. Anstelle einer
Besteuerung dieser Getränke - die im Übrigen einer Kapitulation
unseres Rechtssystems gleichkäme und lediglich zu einer Verschiebung
des Konsums hin zu den bereits ab 16 Jahren zugänglichen Bier- und
Weinmixgetränken führt – ist die Alkoholprävention und
Konsumreduzierung der Alkopops bei Kindern und Jugendlichen unser
vordringliches Ziel.
Wir fordern deshalb:
•eine konsequentere Anwendung der geltenden Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes und eine strengere Durchsetzung der bestehenden
Straf- und Bußgeldvorschriften;
•die Aufnahme und Einführung einer deutlichen Warnhinweispflicht für
die Auszeichnung aller alkoholhaltiger Mixgetränke, welche auf das
eindeutige Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
in entsprechend deutlich lesbarer Schrift hinweist;
•eine hervorgehobene Kennzeichnung des Alkoholgehalts und eine
Angabepflicht aller Inhaltsstoffe, insbesondere von Koffein, Zucker
und Kohlesäure, die die Wirkung von Alkohol gerade verstärken;
•zielgerichtete Aufklärungs-, Schulungs- und Präventionsmaßnahmen
für das Verkaufspersonal in Kooperation mit dem Getränkehandel und
der Getränkeindustrie und Alkoholpräventionsmaßnahmen für Kinder und
Jugendlichen in Anlehnung an die Tabakpräventionsprogramme für diese
Altersgruppe an Schulen und Jugendeinrichtungen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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