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Heiderich: Kennzeichnung schafft in großen Bereichen Klarheit für Verbraucher bei Grüner Gentechnik

Berlin (ots)

Zum Anwendungsbeginn der europäischen Verordnung
über die Rückverfolgung und Kennzeichnung von genetisch veränderten
Lebens- und Futtermitteln am 18. April 2004 erklärt der Beauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bio- und Gentechnologie, Helmut
Heiderich MdB:
Endlich bewegt sich etwas! Die Kennzeichnungsvorschriften für
gentechnisch veränderte Produkte, die ab 18. April 2004 EU-weit
anzuwenden sind, regeln endlich, was längst Alltag ist. CDU und CSU
begrüßen diese Regelung grundsätzlich, sehen allerdings noch
Verbesserungsbedarf.
Durch die Kennzeichnung ist es jetzt jedem Verbraucher
freigestellt, ob er mit oder ohne Gentechnik einkauft. Es muss aber
betont werden, dass eine Kennzeichnung nichts mit Sicherheitsmängeln
zu tun hat. Im Gegenteil, alle gentechnisch veränderten Produkte
werden nach einem aufwendigen Prüfverfahren nur dann zugelassen, wenn
sie gesundheitlich absolut unbedenklich sind. Die Kennzeichnung dient
somit ausschließlich der Information des Verbrauchers.
Die neuen Regelungen zeigen allerdings bei genauerem Hinsehen
einige Widersprüche. Die Kennzeichnung basiert nämlich nicht auf der
Nachweisbarkeit im Endprodukt, sondern orientiert sich am
Produktionsweg. Dies bedeutet, dass Enzyme aus gentechnischer
Produktion, wie z.B. Chymosin für die Käseherstellung, nicht
gekennzeichnet werden müssen. Dagegen unterliegen Öle oder Zucker,
die nachweislich kein gentechnisch verändertes Produkt sind oder
gentechnisch veränderte Organismen enthalten, der
Kennzeichnungspflicht.
Solche Regelungen bedeuten Verwirrung pur für den Verbraucher! Die
Kennzeichnung sollte der Orientierung des Verbrauchers dienen und
nicht neue Unsicherheiten auslösen.
Mit der Umsetzung der neuen Kennzeichnungsregeln wird die EU auch
das langjährige Moratorium gegen die Grüne Gentechnik aufheben. Doch
Rot-Grün in Deutschland blockiert weiter. Denn wenn schon
Wahlfreiheit, dann muss diese für alle Bereiche gelten. Auch der
Landwirt sollte frei zwischen konventionellem, ökologischem und Anbau
mit gentechnisch veränderten Pflanzen wählen können. Genau dies
versucht die rot-grüne Bundesregierung jedoch bei der Novellierung
des Gentechnikgesetzes zu verhindern.
Es ist dringend notwendig, dem ersten Schritt, den
Kennzeichnungsregelungen, weitere Schritte folgen zu lassen. Dazu
gehören die Aufhebung des Moratoriums, ein großflächiger
Erprobungsanbau und praktikable Regelungen zur Koexistenz. Nur so
kann ein positives Signal für Deutschland im Jahr der Innovation
gesetzt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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