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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung ordentlich beraten

Berlin (ots)

Zu Meldungen zur Abschaffung der Überweisungsfrist
für die Kapitalertragsteuern im Rahmen des Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung (vgl. Artikel in der FAZ vom 13.04.2004 sowie im
Handelsblatt und in der Financial Times Deutschland vom 14.04.2004)
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Wäre es nach dem Willen der Koalition gegangen, wäre der
Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung bereits im März 2004
ohne kritische Diskussion vom Bundestag verabschiedet worden. Dabei
sind wichtige Aspekte des Gesetzentwurfs wie die Einschränkung der
Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten, die geplanten Änderungen
beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Änderung des
Gemeinnützigkeitsrechts für Körperschaften des öffentlichen Rechts
und der geplanten Änderung der Abführungsfrist im Hinblick auf die
Kapitalertragsteuer bisher nicht annähernd ausreichend diskutiert
worden.
Es war die Unionsfraktion, die im Finanzausschuss auf einer
ordentlichen Beratung des Gesetzentwurfs bestanden und dies durch die
Durchsetzung einer Sachverständigenanhörung im federführenden
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages durchgesetzt hat. Diese
wird am 26. Mai 2004 stattfinden.
Wie sich jetzt zeigt, war diese Intervention seitens der CDU/CSU
dringend erforderlich. Wiederholt haben die rot-grüne Bundesregierung
und die sie tragenden Koalitionsfraktionen dem Bundestag
Gesetzentwürfe in letzter Minute mit dem Ziel vorgelegt, diese im
Parlament in kürzester Zeit ohne ausreichende Diskussion
durchzupeitschen. Grobe handwerkliche Fehler sind dabei unvermeidlich
und in der Vergangenheit eher die Regel gewesen.
Durch die Durchsetzung der Anhörung zum Gesetz zur Änderung der
Abgabenordnung durch die Union ist jetzt zu diesem Gesetzentwurf noch
eine eingehende Beratung möglich.
Jetzt bestätigt sich, dass Verbände und Betroffene gegen
verschiedene Aspekte des Gesetzentwurfs noch erhebliche Einwände
haben.
Diese wird die Union in den anstehenden Beratungen aufgreifen. Zu
den unausgegorenen Aspekten zählt die von der Regierung vorgesehene
Streichung des Anmeldezeitraums und sofortige Fälligkeit im Hinblick
auf die Kapitalertragsteuer, die aus Sicht der Wirtschaft aus einer
Reihe von Gründen unsachgemäß und so nicht tragbar ist.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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