Marschewski: Niederlage von Rot-Grün beim Lastenausgleich gibt Hoffnung für bisher unberücksichtigte Opfer
Berlin (ots)
Zu der Ablehnung des rot-grünen Gesetzesentwurfes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes im Bundesrat und zur Anrufung des Vermittlungsausschusses, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes abgelehnt hat, ist ein Zeichen der Hoffnung für all diejenigen, die am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden und denen bis heute eine Anerkennung ihres Schicksals versagt geblieben ist.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ist in jeder Beziehung unzureichend und wurde daher von CDU und CSU abgelehnt. Allein die Auflösung des Ausgleichsfonds des Lastenausgleichsgesetzes und des dazugehörigen Kontrollgremiums ist zu wenig.
Durch die Auflösung des Ausgleichsfonds würden die Mittel dieses Fonds in den allgemeinen Haushalt des Bundesfinanzministeriums zurückfließen und stünden für die noch offenen Fragen im Kriegsfolgenrecht nicht mehr zur Verfügung. Die Konsequenz wäre, dass viele Opfer, die Schlimmes erdulden und erleiden mussten, keine Würdigung ihres Schicksals mehr erfahren könnten.
Zu diesen offenen Fragen zählen unter anderem die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter und die durch Lücken im Vertriebenenzuwendungsgesetz betroffenen Menschen in den fünf neuen Bundesländern.
So würde sich denn kaum noch eine finanzielle Möglichkeit für die heute noch lebenden Opfer von Verschleppung und Zwangsarbeit ergeben, zumeist Frauen und zum damaligen Zeitpunkt Jugendliche, eine Entschädigung zu erhalten.
Das Lastenausgleichsgesetz steht für eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte, wodurch Millionen von Menschen nach dem Krieg, nach Flucht und Vertreibung, ein neuer Anfang ermöglicht wurde. Die Erfolgsgeschichte liegt auch darin begründet, dass diese Fragen des Kriegsfolgenrechts immer auf großen parteiübergreifenden Konsens betroffen sind.
Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung diesen jahrzehntelangen Konsens durchbrochen, daher ist es so wichtig, dass es heute gelungen ist, dieses einseitige Handeln der Bundesregierung zu vereiteln.
Rot-Grün muss sich nun deutlich bewegen und kann im angerufenen Vermittlungsausschuss die von der Union thematisierten offenen Fragen nicht länger unberücksichtigt lassen. Andernfalls wird Rot- Grün die erforderliche Mehrheit im Bundestag nicht erreichen können.
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