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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Niederlage von Rot-Grün beim Lastenausgleich gibt Hoffnung für bisher unberücksichtigte Opfer

Berlin (ots)

Zu der Ablehnung des rot-grünen Gesetzesentwurfes
zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes im Bundesrat und zur
Anrufung des Vermittlungsausschusses, erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf
der rot-grünen Bundesregierung zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes abgelehnt hat, ist ein Zeichen der Hoffnung
für all diejenigen, die am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach
Opfer von Gewalt und Willkür wurden und denen bis heute eine
Anerkennung ihres Schicksals versagt geblieben ist.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes ist in jeder Beziehung unzureichend und
wurde daher von CDU und CSU abgelehnt. Allein die Auflösung des
Ausgleichsfonds des Lastenausgleichsgesetzes und des dazugehörigen
Kontrollgremiums ist zu wenig.
Durch die Auflösung des Ausgleichsfonds würden die Mittel dieses
Fonds in den allgemeinen Haushalt des Bundesfinanzministeriums
zurückfließen und stünden für die noch offenen Fragen im
Kriegsfolgenrecht nicht mehr zur Verfügung. Die Konsequenz wäre, dass
viele Opfer, die Schlimmes erdulden und erleiden mussten, keine
Würdigung ihres Schicksals mehr erfahren könnten.
Zu diesen offenen Fragen zählen unter anderem die Entschädigung
deutscher Zwangsarbeiter und die durch Lücken im
Vertriebenenzuwendungsgesetz betroffenen Menschen in den fünf neuen
Bundesländern.
So würde sich denn kaum noch eine finanzielle Möglichkeit für die
heute noch lebenden Opfer von Verschleppung und Zwangsarbeit ergeben,
zumeist Frauen und zum damaligen Zeitpunkt Jugendliche, eine
Entschädigung zu erhalten.
Das Lastenausgleichsgesetz steht für eine jahrzehntelange
Erfolgsgeschichte, wodurch Millionen von Menschen nach dem Krieg,
nach Flucht und Vertreibung, ein neuer Anfang ermöglicht wurde. Die
Erfolgsgeschichte liegt auch darin begründet, dass diese Fragen des
Kriegsfolgenrechts immer auf großen parteiübergreifenden Konsens
betroffen sind.
Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung diesen
jahrzehntelangen Konsens durchbrochen, daher ist es so wichtig, dass
es heute gelungen ist, dieses einseitige Handeln der Bundesregierung
zu vereiteln.
Rot-Grün muss sich nun deutlich bewegen und kann im angerufenen
Vermittlungsausschuss die von der Union thematisierten offenen Fragen
nicht länger unberücksichtigt lassen. Andernfalls wird Rot- Grün die
erforderliche Mehrheit im Bundestag nicht erreichen können.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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