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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann: Harte Kritik an TKG-Entwurf

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen der Anhörung im Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
und Berichterstatterin für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann
MdB:
Der Entwurf der Bundesregierung zum Telekommunikationsgesetz ist
nicht EU-rechtskonform, in zentralen Punkten widersprüchlich und
unsystematisch. Diese Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde von
nahezu allen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Anhörung
zum TKG im Grundsatz bestätigt.
Nach der Anhörung ist klar: Die Bundesregierung muss ihren
Gesetzentwurf zum TKG in zentralen Punkten umschreiben und laut
eindeutiger Äußerungen fast aller wissenschaftlicher Experten
zahlreiche Forderungen aus dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
aufnehmen. Dazu gehören:
• das Kriterium des „funktionsfähigen Wettbewerbs“ als
Eingriffsschwelle für Regulierungsmaßnahmen ist nicht EU-
rechtskonform und muss geändert werden;
• die Maßnahmen zur Regulierung sind im Interesse des Wettbewerbs
zwingend um Instrumente der „soft Regulation“ zu erweitern und in
das Auswahlermessen der Regulierungsbehörde zu stellen;
• es muss klargestellt werden, dass das Konsultationsverfahren mit
der EU nur bei Marktdefinition und Marktanalyse und nicht bei der
Regulierungsverfügung zur Anwendung kommt;
• die Systematik der Zugangsregulierung ist im Interesse der
Rechtssicherheit und des Wettbewerbs klarzustellen;
• zur Weiterentwicklung im Breitbandbereich muss die Möglichkeit des
bitstream access konkretisiert werden;
• die rechtzeitige Bereitstellung von Vorprodukten ist
sicherzustellen, Anreize für Innovationen sind dabei zu erhalten;
• die Mehrerlösabschöpfung ist unzureichend und muss konkretisiert
werden, um vor missbräuchlichem Verhalten von vornherein
abzuschrecken;
• weiterer Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere bei der Frage
der Eigenkapitalverzinsung, der Antragsrechte für Wettbewerber, beim
Rechtsweg und bei der Ausgestaltung von Resale.
Fazit: Leider hat es die Bundesregierung trotz eines bereits
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen viel zu
später Umsetzung bis heute nicht geschafft, einen klaren und
zukunftsweisenden Gesetzentwurf für die Telekommunikationsbranche
vorzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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