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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Brähmig/Segner: Tourismuswirtschaft durch Bürokratieabbau entlasten

Berlin (ots)

Zur Beratung des CDU/CSU-Antrages „Freiheit wagen -
Bürokratie abbauen“ im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Kurt Segner MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gestern im Tourismus-Ausschuss
ihre Vorschläge zur Entbürokratisierung erläutert, die auf mehr
Freiraum und Selbstverantwortung für den Einzelnen abzielen.
Profitieren würde davon insbesondere der Mittelstand und somit auch
die vorwiegend mittelständisch geprägte Tourismuswirtschaft.
Untersuchungen zeigen: je kleiner ein Unternehmen ist, desto mehr
Zeit und Personal wird zur Erfüllung der staatlichen
Bürokratiepflichten gebunden. Mit einem Abbau kostentreibender
Vorschriften könnte auch die unternehmerische Freiheit und
Innovationsfreudigkeit der Betriebe gestärkt werden.
Leider hat die Bundesregierung auf diesem Gebiet ihren
Ankündigungen kaum Taten folgen lassen. So sind von 1998 bis 2002 auf
Bundesebene 382 Gesetze und 1361 Rechtsverordnungen in Kraft
getreten, während im gleichen Zeitraum nur 95 Gesetze und 406
Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt wurden. Seit der letzten
Bundestagswahl sind wieder ca. 50 Gesetze und über 440
Rechtsverordnungen hinzugekommen. Die Kosten der damit verbundenen
Bürokratie betragen jährlich 29 Mrd. Euro, wovon der Mittelstand 28
Mrd. Euro trägt. Die CDU/CSU hat 10 konkrete Vorschläge zum
Bürokratieabbau gemacht. So soll z.B. jedes federführende Ministerium
bei jeder geplanten neuen Rechtsverordnung prüfen, ob zum Ausgleich
zwei bestehende Rechtsverordnungen in ihrem Verantwortungsbereich
außer Kraft gesetzt werden können. Neue Gesetze sollen möglichst
zeitlich befristet und jährlich etwa 10% aller Gesetze und
Rechtsverordnungen auf ihre Notwendigkeit zur Weitergeltung überprüft
werden. Einer solche Überprüfung sollen künftig auch automatisch alle
Verwaltungsvorschriften 5 Jahre nach ihrem Inkrafttreten unterzogen
werden. Außerdem soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass
auch innerhalb der Europäischen Union ähnliche Vorgehensweisen zur
Entbürokratisierung verfolgt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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